Anschlag auf Weihnachtsmarkt
Todesfahrer von Magdeburg zur Höchststrafe verurteilt
Aktualisiert am 26.06.2026 – 20:04 UhrLesedauer: 2 Min.
Im Dezember 2024 sterben bei einem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Magdeburg sechs Menschen – Hunderte werden verletzt. Jetzt gibt es ein Urteil.
Der Todesfahrer von Magdeburg ist zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.
Der inzwischen 51 Jahre alte Angeklagte war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt. Unmittelbar danach wurde der Mann noch aus dem Auto heraus festgenommen.
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Die Generalstaatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Tat lange geplant war. Ernsthafte ideologische Ziele habe der Angeklagte nicht verfolgt. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst“, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher im Schlussvortrag. Sein eigentliches Motiv sei im Konflikt mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation zu sehen, gegen die er vor Gericht unterlag.
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Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten aus Saudi-Arabien im Prozess eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Er hatte bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter gearbeitet.
Dem Prozess haben sich laut Landgericht 204 Betroffene als Nebenkläger angeschlossen. Sie werden von rund 40 Anwälten vertreten. Um allen die Gelegenheit zu geben, am Prozess teilzunehmen, ließ das Land Sachsen-Anhalt ein Interims-Gebäude in Leichtbauweise errichten. Laut einem Gerichtssprecher hat allein der Verhandlungssaal eine Fläche von 2.300 Quadratmetern.

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Es wurden 109 Zeugen gehört, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Hinzu kamen Rechtsmediziner, Psychiater und Unfallgutachter als Sachverständige. Rund 4.000 Seiten Akten lasen die Beteiligten im sogenannten Selbstleseverfahren. So wurden Prozesstage gespart.










