Frag t-online
Als Rentner weiterarbeiten: Erhöhen Arbeitgeberbeiträge die Rente?
07.11.2025 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Weiterarbeit nach der Regelaltersgrenze.
Einige Rentner bleiben auch nach dem Eintritt in den Ruhestand beruflich aktiv, sei es aus Freude an der Tätigkeit, zur Aufbesserung der Rente oder weil sie das Miteinander mit den Kollegen schätzen. Auch ein t-online-Leser arbeitete als Rentner weiter – freiberuflich, wie er zunächst dachte. Doch: „Eine Prüfung hat ergeben, dass ich scheinselbstständig tätig war“, schreibt er. Der Auftraggeber habe daraufhin Rentenbeiträge für ihn nachbezahlt. „Wirkt sich das auf meine Rentenhöhe aus?“
Doch hier gibt es einen entscheidenden Punkt: Diese Beiträge wirken sich nicht auf die Rentenhöhe des Rentners aus. Denn sie „werden nicht Ihnen, sondern der Versichertengemeinschaft gutgeschrieben“, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
Wäre es dem Rentner wichtig gewesen, seine Rente durch die Tätigkeit weiter aufzubessern, hätte er auf die Versicherungsfreiheit verzichten müssen. In diesem Fall hätte er selbst Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt – gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Dann wären die eingezahlten Beiträge tatsächlich rentensteigernd berücksichtigt worden.
Allerdings: Ein solcher Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist nur für die Zukunft möglich. Rückwirkend lässt sich daran nichts mehr ändern. „Den Verzicht erklären Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber“, so Braubach. Ab dem Zeitpunkt des erklärten Verzichts werden dann wieder persönliche Beiträge zur Rentenversicherung geleistet, die die Rentenhöhe steigern.