Zwei Apfelschorlen werden zurückgerufen: Es besteht die Gefahr, dass die Flaschen explodieren.

Der Hersteller Refresco hat zwei seiner Apfelschorlen zurückgerufen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass einige Flaschen mit Hefe verunreinigt seien. Diese könne einen Gärungsprozess in Gang setzen. Die Folge: In der Flasche baut sich Druck auf. „Dieser kann unter ungünstigen Bedingungen bis zum Bersten der Flasche führen. Dadurch besteht eine mögliche Verletzungsgefahr“ warnt der Hersteller. Außerdem könne sich die Schorle durch die Gärung eintrüben.

„GUT&GÜNSTIG Apfelschorle“ 0,5 Liter mit Mindesthaltbarkeitsdaten 10.12.24, 11.12.24, 12.12.24, 13.12.24, 24.12.24, 25.12.24, 26.12.24

„GUT&GÜNSTIG Apfelschorle“ 1,5 Liter mit Mindesthaltbarkeitsdaten 05.12.24, 06.12.24, 07.12.24

„StarDrink Apfelschorle“ 0,5 Liter mit Mindesthaltbarkeitsdaten 01.12.24, 13.12.24, 27.12.24

„StarDrink Apfelschorle“ 1,5 Liter mit Mindesthaltbarkeitsdaten 04.12.24, 05.12.24, 19.12.24, 21.12.24

Flaschen, die aufgebläht sind und deren Inhalt eine Trübung aufweist, sollten keinesfalls geöffnet, sondern umgehend, vorsichtig entsorgt werden. Selbst wenn es keine äußerlichen Anzeigen auf eine Verunreinigung gebe, sollten Produkte mit den angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten entsorgt werden.

Die Apfelschorlen der Marke „Gut&Günstig“ werden vor allem bei Edeka und Marktkauf angeboten, die Marke „Stardrink“ ist bundesweit (außer dem Saarland) bei Netto Marken-Discount zu finden. Verbraucher, die die Waren zurückbringen, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises.

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