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Deutschland

Anwohnerin will Fête de la Musique stoppen – Eilantrag scheitert

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 18, 2026
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Anwohnerin will Fête de la Musique stoppen – Eilantrag scheitert

So hat das Gericht entschieden

Anwohnerin will Fête de la Musique stoppen


18.06.2026 – 20:08 UhrLesedauer: 1 Min.

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Fête de la Musique in Hannover (Archivbild): Eine Anwohner stört sich an dem Lärm, der von einer Bühne ausgeht. (Quelle: Axel Bueckert/imago)

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Mit einem Eilantrag will eine Hannoveranerin die Fête de la Musique verhindern. Vor Gericht scheitert sie.

Eine Hannoveranerin hat versucht, Teile der für Sonntag (21. Juni) geplanten Fête de la Musique zu stoppen. Sie reichte beim Verwaltungsgericht einen entsprechenden Eilantrag ein.

Da eine der Bühnen in der Nähe ihrer Wohnung aufgestellt werden soll, befürchtete die Frau eine Gesundheitsgefährdung durch Lärm und Licht. Sie bezeichnete die Immissionen zudem als unzumutbar. Deshalb wollte sie, dass die Bühne verlegt wird, beziehungsweise dass die Veranstaltung im Bereich ihrer Wohnung unterlassen wird.

Fête de la Musique genießt „hohes öffentliches Interesse“

Doch ihr Antrag hatte keinen Erfolg: Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Veranstaltung als kulturelles Großereignis von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung ein hohes öffentliches Interesse genieße.

„Zwar könnten die in technischen Regelwerken vorgesehenen Immissionsrichtwerte teilweise überschritten werden“, hieß es. Nach Auffassung des Gerichts habe die Stadt Hannover jedoch nachvollziehbar dargelegt, dass durch Schutzmaßnahmen gesundheitliche Gefahren von Anwohnern ausgeschlossen werden können.

Fête de la Musique ist singuläres Ereignis

Darüber hinaus wies die Kammer darauf hin, dass die Veranstaltung nur an einem Tag im Jahr stattfindet und auf einen Zeitraum von 14 bis 22 Uhr begrenzt sei. Die Nachtruhe werde dabei eingehalten. Unter diesen Umständen seien die zu erwartenden Lärmimmissionen für die Antragstellerin zumutbar.

Der Fall erinnert an einen Fall aus dem Sommer 2023: Damals hatte eine Anwohnerin gegen das Maschseefest geklagt. Die Klägerin hatte sich über die Lärmbelästigung echauffiert und die Genehmigung des Festes durch eine straßenrechtliche Erlaubnis angefochten. Auch ihr Eilantrag, um das Fest während der Klärung ihrer Klage nicht weiterlaufen zu lassen, scheiterte vor dem Verwaltungsgericht.

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