Dazu sagt Klemm jetzt: „Womöglich hat die zuständige Polizeibehörde ein einziges Mal einen Brief an ihre deutsche Meldeadresse versandt. Dieser Brief hat sie jedenfalls nie erreicht. Statt sie per Mail zu kontaktieren oder sie anzurufen, ging deshalb die Staatsanwaltschaft Itzehoe davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt und sie kein Verfolgungsinteresse habe und stellte das Verfahren ein. Den vorhandenen Ermittlungsansätzen kamen die Ermittlungsbehörden in keiner Weise nach.“

Für die Anwältin sei das nicht überraschend. „Ich erlebe in meiner juristischen Arbeit immer wieder, dass Verfahren wegen sexualisierter Gewalt, seien sie analog oder digital, nicht angemessen oder nicht zeitnah geführt werden.“ Dies sei ein strukturelles Problem, an dem auch eine veränderte Gesetzeslage nichts ändern wird. „Tatsächlich sind die Ermittlungsbehörden mit diesen Vorgängen meist überfordert und gerade bei digitaler Gewalt völlig unzureichend ausgestattet. Dieses behördliche Versagen nun meiner Mandantin anzulasten, ist falsch“, betont Klemm.

Die Ereignisse beim Thema digitale Gewalt gegen Frauen überschlagen sich, seitdem Collien Fernandes ihrem Ex vorwirft, über Jahre Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber mit zahlreichen Männern kommuniziert zu haben. Christian Ulmen soll laut Fernandes pornografische Inhalte, die ihr ähnelten, verbreitet haben. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Ulmen reagiert auf Anfrage nicht und lässt die Berichterstattung über seinen Anwalt als „rechtswidrig“ abstreiten.

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