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Home » Anti-Blitzer-Folie fürs Nummernschild kostet hohe Strafen
Mobilität

Anti-Blitzer-Folie fürs Nummernschild kostet hohe Strafen

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 26, 2026
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Anti-Blitzer-Folie fürs Nummernschild kostet hohe Strafen

Aus dem Onlineshop

Anwalt warnt: Dieses Autozubehör wird zur Bußgeldfalle


Aktualisiert am 26.02.2026 – 08:18 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Kfz-Kennzeichen: Onlineshops bieten vermeintlich cleveres Zubehör zur Blitzerabwehr an. (Quelle: imago)

In sozialen Medien kursieren Angebote für eine spezielle Kennzeichenfolie. Was dahintersteckt – und warum die Folie Sie in ernsthafte Schwierigkeiten bringen kann.

Angeblich soll sie Autofahrer vor Bußgeldern schützen und wird daher in Onlineshops als smarter Trick angepriesen – ist in Wirklichkeit aber eine Straftat: eine transparente Folie, die über das Nummernschild geklebt wird und Blitzerfotos unbrauchbar machen soll. Vor allem auf Social-Media-Plattformen werden die sogenannten Anti-Blitzer-Folien als cleveres Zubehör beworben. Wer sie nutzt, riskiert allerdings mehr als nur eine Verwarnung.

Onlineshops [Beispiele sind t-online bekannt, die Redaktion weist bewusst nicht auf diese Shops hin] bieten die Folien in passgenauer Form für Buchstaben und Zahlen an. Sie sollen das Kennzeichen durch Lichtreflexion oder Streuung unkenntlich machen, etwa indem das Blitzlicht überbelichtet oder die Infrarottechnik gestört wird. In der Theorie verschwimmt so das Kennzeichen auf dem Foto – in der Praxis sieht das oft anders aus.

„Moderne Blitzer lassen sich davon nicht täuschen“, sagt der Frankfurter Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht, Uwe Lenhart. Denn aktuelle Geräte nutzen neben klassischen Blitzsystemen auch Laser, hochauflösende Digitalkameras und Infrarottechnik. „Solche Folien sind meist technisch wirkungslos.“

Wirkungslos – aber nicht folgenlos: Der Einsatz der Folien ist in Deutschland verboten. Wer damit das Kennzeichen verändert oder in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, erfüllt den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs. Geregelt ist das in § 22 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). „Allein die Veränderung genügt schon für eine Strafbarkeit“, warnt Lenhart. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug tatsächlich fährt oder geblitzt wird.

Die Folge: Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Freiheitsentzug. Eine Ordnungswidrigkeit ist das also nicht – sondern ein echtes Delikt.

Die Werbung für das Zubehör erzeugt dennoch oft den Eindruck, es handele sich um eine rechtliche Grauzone oder eine Art Kavaliersdelikt. Entsprechende Beiträge tauchen wiederholt in personalisierten Feeds auf. Der Effekt: Es entsteht der Eindruck von cleverem Verhalten – und nicht von strafbarer Manipulation.

Dabei steht der finanzielle Nutzen in keinem Verhältnis zum Risiko. Eine solche Folie kostet je nach Anbieter pro Buchstabe zwischen zehn und 30 Euro – wer sich damit erwischen lässt, riskiert aber weitaus höhere Kosten und im schlimmsten Fall einen Eintrag ins Strafregister.

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