Gut zu wissen
Zeilen, die in der Anlage N mit einem grünen „e“ gekennzeichnet sind, müssen Sie in der Regel nicht ausfüllen, weil die meldepflichtigen Stellen die Daten bereits elektronisch übermittelt haben. Das betrifft zum Beispiel Angaben zum Arbeitslohn. Nutzen Sie ein Steuerprogramm und den Belegabruf, sind diese Zeilen bereits vorausgefüllt. Sie sollten sie dann allerdings noch prüfen – etwa mithilfe der Lohnsteuerbescheinigung.









