„Angemessene“ Wartezeit
Ampel wird nicht grün – darf man einfach fahren?
Aktualisiert am 25.02.2026 – 07:37 UhrLesedauer: 3 Min.
Man wartet und wartet und wartet: Manchmal wird eine Ampel aber trotzdem nicht grün. Was Sie in einem solchen Fall beachten müssen und wann Strafen drohen.
Der Motor läuft, die Kreuzung ist frei, doch das Signal springt einfach nicht um. Sekunden werden zu Minuten. Wer jetzt losfährt und die rote Ampel einfach ignoriert, könnte Probleme mit dem Gesetz bekommen.
Was aber, wenn es einfach nicht grün wird? Eine feste Wartezeit, ab der ein Dauerrot seine Wirkung verliert, nennt das Gesetz nicht. Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Sonderregel für eine möglicherweise defekte Lichtzeichenanlage. Ob und wann ein Rotlicht ausnahmsweise nicht mehr verbindlich ist, hat deshalb die Rechtsprechung konkretisiert.
Das Oberlandesgericht Hamm stellte in einem Beschluss vom 10. Juni 1999 (Az. 2 Ss OWi 486/99) klar, dass drei Minuten Wartezeit nicht ausreichen, um von einem Defekt auszugehen. Allein der Zeitablauf mache das Rotlicht nicht unwirksam. 1979 hatte das Oberlandesgericht Köln (Az. 1 Ss 1037 B 7/79) mindestens fünf Minuten als möglichen Anhaltspunkt genannt. Erst danach könne ernsthaft in Betracht kommen, dass eine Lichtzeichenanlage nicht ordnungsgemäß arbeitet.
Der ADAC verweist auf diese Linie der Gerichte. Verkehrsrechtsanwalt Oliver Grebe sagte im Interview mit rbb24, man müsse „mindestens fünf Minuten warten“, bevor man davon ausgehen könne, dass die Ampel wahrscheinlich kaputt sei. Sie verliere dann ihren „Regelungscharakter“.
Gleichzeitig betonen Gerichte, dass es keine starre zeitliche Grenze gibt. Moderne Ampelanlagen werden häufig verkehrsabhängig gesteuert. Längere Rotphasen können technisch gewollt sein. Wer sich später auf eine Fehlfunktion beruft, muss nachvollziehbar darlegen können, warum er von einer Störung ausgegangen ist.
Was bedeutet das für die Praxis? Wer an einer dauerhaft roten Ampel steht, sollte die Situation zunächst beobachten. Erhält der Querverkehr Grün? Wechseln die Phasen für Fußgänger? Gibt es über einen längeren Zeitraum keinerlei Umschaltung? Erst wenn konkrete Anzeichen für eine Störung bestehen, kommt ein Weiterfahren überhaupt in Betracht.
In diesem Ausnahmefall ist die Kreuzung wie eine nicht geregelte Einmündung zu behandeln. Das heißt: langsam vortasten, Vorfahrtsregeln beachten und den Querverkehr im Blick behalten. Nora Rieke, Leiterin der Rechtsschutzabteilung der Allianz-Versicherung, rät dazu, sich „langsam und vorsichtig vorzutasten“, um sicherzugehen, dass es zu keinem Unfall kommt.
