Steuererklärung
Als Rentner Steuern sparen – mit diesen Tipps
Aktualisiert am 27.03.2026 – 18:13 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Rente befreit nicht von der Steuerpflicht. Trotzdem können Sie es vermeiden, Steuern zahlen zu müssen. Mit diesen Tipps bleibt mehr von Ihrer Rente.
Wenn zum 1. Juli die Renten steigen, ist das für viele Ruheständler nicht nur eine gute Nachricht. Denn höhere Einnahmen bedeuten auch höhere Steuern. Einige Rentner rutschen zudem zum ersten Mal überhaupt in die Steuerpflicht.
Doch es gibt ein paar Tricks, mit denen Sie selbst dazu beitragen können, weniger oder sogar gar keine Einkommensteuer auf Ihre Rente zahlen zu müssen. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, das Finanzamt an Ihren Kosten zu beteiligen. Juliane Kutzke, Expertin bei der Steuer-App Taxfix, hat t-online sieben Tipps verraten, die Rentnern Steuervorteile bringen.
Auch Rentnern steht ein Pauschbetrag für Werbungskosten zu. Allerdings liegt der mit 102 Euro deutlich niedriger als der für Arbeitnehmer, die vom Finanzamt automatisch 1.230 Euro anerkannt bekommen.
Haben Sie als Rentner Ausgaben, die über 102 Euro im Jahr liegen, können Sie diese aber dennoch geltend machen. Geben Sie die Aufwendungen dafür einzeln in der Steuererklärung an. Wichtig: Im Zweifel müssen Sie die Ausgaben nachweisen können, wenn das Finanzamt Belege verlangt.
Das Ende der Erwerbsarbeit bedeutet für viele Rentner nicht, dass sie auch aufhören, sich gesellschaftlich zu engagieren. Wer ehrenamtlich tätig ist, kann die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr geltend machen. Ab dem Steuerjahr 2026 steigt sie auf 960 Euro pro Jahr. Ausbilder, Pfleger oder Künstler in Vereinen oder der Kirche können sogar bis zu 3.000 Euro zusätzlich absetzen – dank der sogenannten Übungsleiterpauschale. Auch hier gilt 2026 ein höher Wert: 3.300 Euro. Und das Beste ist: Beide Pauschalen lassen sich sogar addieren.
Wer darüber nachdenkt, auch im Ruhestand weiter in Teilzeit zu arbeiten, sollte sich schon vor dem Renteneintritt weiterbilden. Das steigert die Chance auf einen hohen Stundenlohn. Aber auch wer sich während der Rente für eine qualifizierte Tätigkeit entscheidet, kann die Weiterbildungskosten hierfür von der Steuer absetzen. Diese zählen dann ebenfalls zu den Werbungskosten (siehe oben).
Wer als Rentner eine Pflege- oder Haushaltskraft benötigt, kann diese als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen. Auch die Kosten für die Installation eines Hausnotrufsystems für Senioren sind darüber steuerlich absetzbar. 20 Prozent der Ausgaben werden vom Finanzamt erstattet, maximal 4.000 Euro im Jahr.
