Etwas Restalkohol ist enthalten
Alkoholfreies Bier – beim Autofahren erlaubt?
Aktualisiert am 05.11.2025 – 07:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Die zulässige Promillegrenze am Steuer kann schon nach zwei herkömmlichen Flaschen Bier erreicht sein. Ist alkoholfreies Bier eine legale Lösung?
Ein schönes gekühltes Bier am Steuer trinken? Bei herkömmlichem Bier nur bedingt ratsam: Je nach Geschlecht und Körpertyp kann die zulässige Promillegrenze von 0,5 schon nach 1,5 bis zwei Flaschen Bier à 0,33 Liter erreicht sein. Ist alkoholfreies Bier die Lösung gegen Bierdurst vor dem oder beim Autofahren?
Ganz alkoholfrei ist diese Art Bier nämlich nicht. Die Ursache liegt im Herstellungsprozess, denn beim Gären mit Hefe wird automatisch Alkohol produziert. Per Gesetz sind die Brauereien aber dazu verpflichtet, den Alkoholgehalt von 0,5 Prozent nicht zu überschreiten.
Aufgrund dieser Begrenzung ist es auch nur schwer möglich, mit alkoholfreiem Bier die erlaubte Promillegrenze zu überschreiten: Selbst nach drei Gläsern wird sie nicht erreicht, heißt es unter anderem von der Stiftung Warentest.
Das gilt übrigens auch für Fahranfänger, für die grundsätzlich die Null-Promille-Grenze angesetzt ist. In einem Versuch des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Freiburg mit 67 Testpersonen kam heraus: Selbst wenn die Probanden innerhalb einer Stunde 1,5 Liter alkoholfreies Bier tranken, konnte bei weniger als einem Drittel überhaupt Alkohol im Blut nachgewiesen werden. Der höchste Wert lag bei 0,0056 Promille.
Sprich: Nach dem Genuss von alkoholfreiem Bier muss niemand eine Polizeikontrolle fürchten. Abstinente Alkoholiker und Kinder sollten trotzdem die Finger von dem Bier lassen, um nicht auf den Geschmack gebracht zu werden.
Aber Vorsicht: Das Gefühl der Betrunkenheit kann sehr individuell einsetzen und ausfallen. Wenn Sie also merken, dass Sie leicht angetrunken sind, sollten Sie sich nicht ans Steuer setzen – zumal bei Gefährdung des Verkehrs schon ab 0,3 Promille Strafen drohen: bis zu drei Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis sowie Geld- oder Freiheitsstrafen sind möglich.











