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Home » Afghanen-Aufnahme: Verfassungsgericht kippt pauschalen Stopp
Politik

Afghanen-Aufnahme: Verfassungsgericht kippt pauschalen Stopp

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 24, 2026
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Afghanen-Aufnahme: Verfassungsgericht kippt pauschalen Stopp

Kein pauschaler Aufnahmestopp

Dobrindt erleidet Niederlage vor Gericht – will aber noch abwarten

24.07.2026 – 19:19 UhrLesedauer: 2 Min.

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): Trotz eines urteils aus Karlsruhe will er zunächst nicht handeln. (Quelle: IMAGO/ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler/imago)

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Das Bundesverfassungsgericht hat Deutschlands pauschalen Stopp der Aufnahmeprogramme für Afghanen gekippt. Innenminister Dobrindt sieht dennoch keinen Handlungsbedarf.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Aufnahmeprogrammen für Afghanen sieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zunächst keinen Handlungsbedarf. „Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und warten nun das weitere Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab“, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage.

Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass Deutschland seine Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen durfte. Vielmehr müssen individuelle Belange der Betroffenen berücksichtigt werden. Konkret ging es um das beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“.

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Die seit 2025 amtierende Bundesregierung machte ein im Vergleich zur vorherigen Ampelkoalition deutlich verschärftes Vorgehen im Umgang mit Flüchtlingen zu ihrem Programm. Dazu gehörte auch ein Stopp von freiwilligen Aufnahmeprogrammen für Menschen aus Afghanistan.

Afghanin klagte aus Pakistan

Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa möchte und sich in Pakistan aufhält. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa zuletzt verneint. Diese Entscheidung hob der Zweite Senat in Karlsruhe auf.

Dobrindts Ministerium interpretierte die Entscheidung so, dass das Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen der Argumentation der Bundesregierung folge: Aufnahmeerklärungen könnten aufgehoben werden, wenn sich das politische Interesse ändere. Die Verfassungsrichter gäben dem Bundesinnenministerium nur auf, bei der Abkehr den Einzelfall zu berücksichtigen.

Das Bundesverfassungsgericht sehe keinen Verstoß gegen das Gebot des Vertrauensschutzes, schließt das Ministerium aus der Entscheidung. Auch extraterritoriale Schutzpflichten bestünden nicht. Diese lasse einen „weiten politischen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Aufhebung von Aufnahmen aus politischen Gründen“.

Grüne: Schmerzhafte Niederlage“ für Dobrindt

Die Grünen sehen den Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht als „schmerzhafte Niederlage“ für Innenminister Dobrindt. Für dessen Ressort „zählten die Schlagzeilen über harte Migrationspolitik zuletzt offenbar mehr als das Schutzversprechen eines Rechtsstaats“, sagte Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. „Genau diese Willkür beendet Karlsruhe jetzt.“

Das Urteil erinnere den Bundesinnenminister „an seine Pflicht, die Visa-Anträge aus Afghanistan zu prüfen und den Menschen den Schutz zu gewähren, der ihnen zusteht“. Emmerich forderte Dobrindt auf, seiner Verantwortung für afghanische Frauen, Kinder und Ortskräfte endlich gerecht zu werden. „Leider hat er bis heute lieber auf politische Deals mit den Taliban gesetzt, als diejenigen zu schützen, die sich auf Deutschland verlassen haben.“

Der Grünen-Politiker sprach mit Blick auf vorherige Urteile zugunsten von Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage von einer „Serie von Niederlagen vor Gericht“. Diese seien „kein Betriebsunfall, sondern die Folge einer Politik, die auf Inszenierung statt auf Rechtsstaatlichkeit setzt“. Emmerich fügte hinzu: „Das ist kein entschlossenes Regierungshandeln, sondern schlicht schlechtes Handwerk.“

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