Partei scheitert vorerst mit Klage
AfD in Niedersachsen wieder Verdachtsobjekt
10.03.2026 – 20:47 UhrLesedauer: 2 Min.
In Niedersachsen hat das Verwaltungsgericht Hannover eine Beschwerde der AfD vorerst abgelehnt. Die Partei in dem Bundesland bleibt ein Verdachtsfall.
Die AfD in Niedersachsen wird vom Landesverfassungsschutz vorerst wieder als Verdachtsobjekt beobachtet. Das teilte das Innenministerium in Hannover mit, nachdem der AfD-Landesverband gegen seine Einstufung als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt geklagt hatte.
Vor dem Verwaltungsgericht Hannover legte der Verfassungsschutz seine Gründe für seine Einschätzung vor. „Im Zuge des Klageverfahrens der AfD gegen unsere Einstufung haben wir unsere Beiträge zum Thema vorläufig archiviert“, schreibt der Verfassungsschutz auf Instagram. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die AfD in Niedersachsen nun Verdachtsfall.
Die niedersächsische AfD war seit 2022 als Verdachtsobjekt beobachtet worden. Nach einer Verlängerung dieser Einstufung im Jahr 2024 hätte der Verfassungsschutz spätestens im Mai 2026 entscheiden müssen, ob genügend Anhaltspunkte für eine Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorliegen oder die Beobachtung eingestellt wird.
Mit der Einstufung als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ kann der Verfassungsschutz die Partei weiterhin beobachten und künftig auch sogenannte eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Dazu zählen nach Angaben von Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril der Einsatz von Vertrauenspersonen sowie längerfristige Observationen, die in der bisherigen Verdachtsphase rechtlich nicht zulässig waren.









