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Home » AfD-Bundestagsfraktion schließt Abgeordneten Schmidt aus
Politik

AfD-Bundestagsfraktion schließt Abgeordneten Schmidt aus

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 3, 2026
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AfD-Bundestagsfraktion schließt Abgeordneten Schmidt aus

Nach t-online-Enthüllungen

AfD wirft Abgeordneten aus Bundestagsfraktion

Aktualisiert am 03.03.2026 – 16:52 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Jan Wenzel Schmidt: Er muss die AfD-Bundestagsfraktion verlassen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Nächster Schlag in der Affäre um Vetternwirtschaft in der AfD. Der Parlamentarier Jan Wenzel Schmidt muss die AfD-Fraktion im Bundestag verlassen.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus ihren Reihen ausgeschlossen. Die Fraktion stimmte einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze zu, die ihm fraktionsschädigendes Verhalten vorgeworfen hatte, wie ein Sprecher bestätigte. Hintergrund ist die Debatte über sogenannte Vetternwirtschaft in der AfD, t-online berichtete ausführlich darüber.

Die Affäre um die Anstellung von Familienangehörigen in Büros von Mandatsträgern der Partei beschäftigt die AfD seit Wochen. Rechtlich handelt es sich jeweils um sogenannte Über-Kreuz-Anstellungen, also keine direkten Beschäftigungsverhältnisse der Familienmitglieder in Büros des eigenen Angehörigen.

Dennoch wird die Affäre zur Belastung vor den Landtagswahlen im März. Sowohl in Baden-Württemberg als auch Rheinland-Pfalz sackte die AfD in Umfragen zuletzt ab.

Schmidt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der Partei ins Rollen gebracht. Hintergrund sind interne Streitigkeiten in der Sachsen-Anhalt-AfD. Schmidt, Generalsekretär des AfD-Landesverbandes von 2022 bis Februar 2025, und andere Führungskräfte hatten sich überworfen.

Es wurden Vorwürfe laut, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Ihm wurde zudem angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben.

Schmidt wiederum richtete dann Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen und kündigte an, Belege dafür vorzulegen. In einem Interview des Portals „Nius“ sprach er später von einer „Beutegemeinschaft“. Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst.

Der Abgeordnete habe der Fraktion mit seinen öffentlichen Äußerungen zutiefst geschadet, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann vor der entscheidenden Fraktionssitzung. „Er wollte maximal schädigen, er wollte sich rächen, weil er unterlegen ist in internen Rivalitäten, die es in allen Fraktionen, in allen Parteien gibt, um Ämter, um Geltung und so weiter.“

Schmidts Interview bei „Nius“ habe in seiner Gänze „massiv rufschädigende Auswirkungen“ für die Fraktion und ihre Mitglieder gehabt, hieß es im Antrag der Fraktionsspitze zum Ausschluss Schmidts. „Die Ausführungen über vermeintliche oder tatsächliche interne Abläufe gehören nicht auf medialer Bühne ausgebreitet.“

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