Erste Supermärkte reagieren
So schamlos kassieren private Parkplatzbetreiber ab
Aktualisiert am 27.02.2026 – 15:53 UhrLesedauer: 2 Min.
Hohe Gebühren, fehlende Belege, kaum erreichbarer Service: Immer mehr Autofahrer ärgern sich über private Parkplatzbetreiber. Was können Betroffene tun und wie reagieren die Anbieter selbst?
In Deutschland mehren sich die Beschwerden über private Parkplatzbetreiber. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Verbraucherzentralen der Bundesländer. Besonders in der Kritik stehen unklare Regelungen, hohe Strafgebühren und schlechter Kundenservice – vor allem auf Parkplätzen ohne Schranken, die mit Kennzeichenerfassung arbeiten.
Ein Beispiel zeigt sich am Hauptbahnhof Hannover: Eine Autofahrerin nutzte die Freiparkzeit von 15 Minuten. Da der Automat „0 Euro“ anzeigte, verließ sie den Parkplatz, ohne zu zahlen – die Frist war jedoch bereits überschritten. Kurz darauf erhielt sie eine Forderung von 47 Euro. Viele Verbraucher empfinden dieses Vorgehen als schamlos.
„Privates Parkraummanagement ist in den letzten Jahren zunehmend ein Thema“, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Häufig würden Inkassounternehmen eingeschaltet, obwohl das rechtlich nicht immer zulässig sei. Die Strafen könnten schnell dreistellig werden.
Auch Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen warnt: „Auf privaten Parkplätzen kann es teurer werden als im öffentlichen Parkraum. Allerdings müssen die Strafen angemessen bleiben.“ Viele Beschwerden betreffen unübersichtliche Regeln und hohe Forderungen selbst bei gezahlter Parkgebühr.
Ein weiteres Problem: Oft gibt es für das ordnungsgemäße Bezahlen keine Belege am Automaten, sodass Einsprüche schwerfallen. Tippfehler bei der Kennzeicheneingabe führen ebenfalls regelmäßig zu Forderungen.
Die Betreiber weisen die Kritik zurück. Laut Mobility Hub verlaufen 99,5 bis 99,8 Prozent aller Parkvorgänge problemlos. Probleme entstünden fast immer durch Eingabefehler seitens der Autofahrer. Auch Park & Control und Wemolo betonen, dass Vertragsstrafen nur bei dokumentierten Verstößen verhängt würden.
Verbraucherschützer raten, Belege aufzubewahren und Schilder sowie die Parksituation zu fotografieren. Wer eine unklare oder überhöhte Forderung erhält, sollte sich rechtlich beraten lassen – etwa bei den Verbraucherzentralen.
