Im Test durchgefallen
Lebensgefahr: Stiftung Warentest warnt vor acht Kindersitzen
09.04.2026 – 10:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Mehrere Kindersitze zeigten im Crashtest gravierende Sicherheitsmängel. Stiftung Warentest rät deshalb, die betroffenen Modelle keinesfalls zu verwenden. So finden Sie heraus, ob Ihr Sitz betroffen ist.
In einem laufenden Test der Stiftung Warentest sind acht Autokindersitze durchgefallen. Sie alle wiesen im Crashtest gravierende Sicherheitsmängel auf, die im Ernstfall lebensgefährlich sein können.
Sieben der Modelle sind baugleiche Kindersitze des Typs „Reecle 360“ (ZA 10 i-Size). Vor diesem Modell hatte die Stiftung Warentest bereits im Oktober 2025 gewarnt: Bei einem simulierten Frontalaufprall in rückwärtsgerichteter Position war die Sitzschale von ihrer Basis gerissen und hatte mitsamt dem Testdummy das Testfahrzeug durchschleudert.
Besonders tückisch: Die betroffenen Sitze werden unter verschiedenen Markennamen angeboten – überwiegend im Online-Handel. Ob ein Modell sicherheitsrelevante Mängel hat, können Sie anhand der Zulassungsnummer prüfen. Diese befindet sich in der Regel unter dem Kindersitz oder an dessen Seite auf einem orangefarbenen Siegel. Alle sieben Modelle tragen die Nummer E8 0313715.
Im Test fiel außerdem die Babyschale Kinderkraft Mink Pro 2 mit der Basisstation Mink FX2 durch. Auch sie riss beim simulierten Frontalcrash von der Basis ab.
Laut Stiftung Warentest sollen die betroffenen Sitze ab sofort nicht mehr genutzt werden. Wer einen solchen Sitz hat, soll sich an den jeweiligen Anbieter wenden. Die Firma Kinderkraft bietet für die Babyschale „Mink Pro 2“ einen kostenlosen Umtausch oder eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises an. Der Hersteller der sieben Klon-Sitze, die chinesische Firma Yangzhou Lettas Baby Product Co., Ltd., verwies zuletzt auf sein Kundenserviceteam.
Sicherheit im Auto beginnt mit dem richtigen Sitz. Wer sein Kind schützen will, achtet auf folgende Punkte:
Achten Sie auf Prüfsiegel, etwa vom ADAC, um Schadstoffe zu vermeiden. Die Bezüge sollten frei von Giftstoffen sein. Wichtig: Sitze mit den Nummern ECE-R 44/01 und 44/02 sind verboten. Entsorgen Sie diese Modelle.









