Wende in bizarrem Fall in Strausberg
Absage von Bürgermeisterwahl war rechtswidrig
10.03.2026 – 14:50 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Landrat von Märkisch-Oderland hatte die Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Strausberg annulliert. Nun sagt das Gericht: rechtswidrig.
Die Annullierung der Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Strausberg wegen Unstimmigkeiten bei der Briefwahl ist einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtswidrig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht in Frankfurt an der Oder in einem Eilverfahren am Montag, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Geklagt hatte der parteilose Kandidat Patrick Hübner.
Der Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), habe keine Rechtsgrundlage für die Absage der Wahl gehabt, befand das Gericht. Seine Kompetenz ende am Tag vor der Wahl. Nachträglich könnten möglicherweise vorliegende Wahlmängel nur in einem Wahlprüfungsverfahren untersucht werden. Der gerügte Mangel bei der Briefwahl sei aus Sicht des Gerichts zudem nicht offenkundig.
Hübner bekam im ersten Wahlgang 22,5 Prozent der Stimmen und lag damit knapp vor der zweitplatzierten Einzelbewerberin Annette Binder, die auf 21,2 Prozent der Stimmen kam. Die Stichwahl sollte am kommenden Sonntag stattfinden. Vom Verwaltungsgericht hieß es nun, dass „im Fall der Nichtdurchführbarkeit“ der Stichwahl eine Verschiebung derselben möglich sei.
Das östlich von Berlin gelegene Strausberg hat etwa 27.700 Einwohner. Seit 2010 ist dort Elke Stadeler (parteilos) Bürgermeisterin. Sie trat nicht wieder zur Wahl an.
