Tabelle zeigt

Dann können Sie ohne Abschläge in Rente gehen


Aktualisiert am 04.04.2026 – 09:43 UhrLesedauer: 2 Min.

Eine Frau schaut aus dem Fenster (Symbolbild): Ihr Renteneintrittsalter hängt von Ihrem Jahrgang ab.

Eine Frau schaut aus dem Fenster (Symbolbild): Ihr Renteneintrittsalter hängt von Ihrem Jahrgang ab. (Quelle: Ridofranz)

Wer eine ungekürzte gesetzliche Rente beziehen will, muss erst ein bestimmtes Alter erreichen. Welche Regelaltersgrenze für Sie gilt, erfahren Sie hier.

Wann Sie in Rente gehen können, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen, richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Denn je nach Jahrgang sieht der Gesetzgeber verschiedene Regelaltersgrenzen vor. Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, konnten noch mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle nachfolgenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung.

Bis 2031 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre. 2023 war dabei das letzte Jahr, in dem die Altersgrenze jährlich um einen Monat angehoben wurde. Ab dem Geburtsjahr 1959 beginnt sie 2024, in Zweimonatsschritten zu steigen. Was das konkret für Sie bedeutet, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

In dieser Tabelle finden Sie das Renteneintrittsalter nach Geburtsjahrgang:

Unter Umständen können Sie auch vor Ihrem Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Das gilt für besonders langjährig Versicherte. Dazu zählen Sie, wenn Sie mindestens 45 Jahre an Versicherungszeit vorweisen können.

Aber auch für die abschlagsfreie Frührente, besser bekannt als Rente mit 63, gibt es Altersgrenzen. Anders als es der inoffizielle Name vermuten lässt, liegen diese nicht für alle bei 63 Jahren. Auch bei dieser Altersrente hängt das Renteneintrittsalter von Ihrem Geburtsjahr ab.

Kommen Sie nicht auf 45 Versicherungsjahre, aber immerhin auf 35, gelten Sie als langjährig versichert und können ebenfalls frühzeitig in Rente gehen. Allerdings kommen Sie dann nicht um eine Rentenkürzung herum.

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