Angriff in Gaststätte
Tödliche Messerattacke: 41-Jähriger kommt in Psychiatrie
07.11.2025 – 17:29 UhrLesedauer: 1 Min.
Das Landgericht Aachen ordnet für einen Mann nach einer tödlichen Messerattacke die psychiatrische Unterbringung an. Der Angeklagte gilt als schuldunfähig.
Das Landgericht Aachen hat am Freitag die Unterbringung eines 41-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann hatte in einer Gaststätte einen Menschen getötet und einen weiteren schwer verletzt. Die Tat ereignete sich im Mai.
Nach Angaben der Anklage griff der 41-Jährige zunächst vor der Gaststätte in eine Auseinandersetzung ein und schlug einem Beteiligten mehrfach ins Gesicht. Anschließend betrat er die Gaststätte. Zwei Männer folgten ihm, um ihn zur Rede zu stellen. Der Angeklagte stach daraufhin mit einem Messer auf beide ein. Ein Mann starb noch am Tatort, der Zweite überlebte nach einer Notoperation.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung erhielt der 41-Jährige zusätzlich eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Vom Vorwurf des Totschlags wurde der Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
