Unklar, ob Fußfessel funktioniert
Maddie-Verdächtiger darf Deutschland verlassen
Aktualisiert am 10.11.2025 – 16:49 UhrLesedauer: 2 Min.
Im Augenblick lebt Christian B. in einem Zelt. Jetzt könnte sich seine Wohnsituation grundlegend ändern: Der Verdächtige im Fall Maddie darf ins Ausland reisen.
Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle hat eine vom Landgericht Hildesheim ausgesprochene Weisung kassiert. Christian B. kann sich demzufolge jederzeit ins Ausland absetzen. Die Regelung gelte „ab sofort“, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts t-online: „Es gibt derzeit kein Verbot.“
Der zuständige Senat hob die ursprüngliche Weisung, dass B. im Inland bleiben muss, demnach mit einem Beschluss vom 28. Oktober auf. Zuerst hatte am Wochenende die „Bild“-Zeitung darüber berichtet, am Montag begründete das Oberlandesgericht in einer Mitteilung: Die Auflage habe einen Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit von Bürgern der Europäischen Union dargestellt.
Das Landgericht Hildesheim muss nun nach der erfolgreichen Beschwerde von B. neu über seine Wohn- und Aufenthaltsregelungen entscheiden. Laut dem Oberlandesgericht ist dabei auch etwa ein zeitweiliges Ausreiseverbot „zur Regelung technischer Angelegenheiten“ oder ein Aufenthaltsverbot in bestimmten Regionen denkbar.
Diese Formulierung zielt offensichtlich auf andere Auflagen, die B. erteilt wurden und die das Oberlandesgericht bestätigte. B. muss demnach Kontakt zur Bewährungshilfe und zur Führungsaufsichtsstelle halten sowie eine elektronische Fußfessel tragen.
Nur: Ob seine Fußfessel im Ausland überhaupt problemlos funktioniert, ist nicht klar. Die Sprecherin des Oberlandesgerichts konnte dazu am Montag zunächst keine Angaben machen. Sie verwies an die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die bisher jedoch nicht auf eine Anfrage von t-online geantwortet hat.
Bekannt ist, dass es in der Vergangenheit bereits Schwierigkeiten gab: 2017 etwa bestieg ein islamistischer Gefährder trotz Fußfessel unbemerkt ein Flugzeug. Über Stunden ging bei der Überwachungsstelle kein Signal ein, die nächste Ortung gelang erst am Flughafen von Athen.
B. hatte zuletzt eine Gefängnisstrafe abgesessen, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war. Im Fokus steht der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren aber vor allem, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der vermissten Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht haben.
Madeleine McCann verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen und großer Aufmerksamkeit durch die Medien ist ihr Schicksal ungeklärt. Der Verteidiger von Christian B. sprach mit Blick auf die öffentlichen Verdächtigungen von einer „massiven Vorverurteilungskampagne“.
Fest steht: In dem Komplex gibt es bis heute keine Anklage. Es gilt die Unschuldsvermutung. B. war im September nach seiner aus der JVA Sehnde zunächst in Neumünster in eine Wohnung gezogen. Nach Protesten von Anwohnern zog er wieder aus und übernachtete in wechselnden Hotels. Derzeit reist er laut „Bild“-Zeitung mit einem Zelt durch Norddeutschland und schläft in Wäldern und Parks.











