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Home » Sohn muss Geld an den Vater zurückzahlen
Wirtschaft

Sohn muss Geld an den Vater zurückzahlen

MitarbeiterBy MitarbeiterNovember 7, 2025
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Sohn muss Geld an den Vater zurückzahlen

Sohn verschweigt Job

Urteil: Eltern können Rückzahlung von Unterhalt einfordern


07.11.2025 – 15:44 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Die Göttin Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen: Ein Gericht hat ein wegweisendes Urteil zum Kindesunterhalt gesprochen. (Quelle: Arne Dedert/dpa/dpa-bilder)

Ein Vater zahlt weiter Unterhalt, obwohl sein Sohn längst eigenes Geld verdient. Ein Gericht hat jetzt ein Machtwort gesprochen.

Eltern müssen ihren Kindern Unterhalt zahlen, auch wenn diese nicht mehr im Familienheim wohnen. Volljährige Kinder, die etwa ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, haben weiterhin Anspruch auf Unterstützung durch die Eltern. Eine Altersgrenze dafür gibt es grundsätzlich nicht, sie müssen bis zum Abschluss des Kindes Unterhalt zahlen. Unter bestimmten Umständen gilt die Unterhaltspflicht auch darüber hinaus.

Sobald das Kind sich selbst jedoch versorgen kann, müssen die Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen. Und wie ein Gericht nun geurteilt hat, muss das Kind seine Eltern darüber informieren, wenn sich seine Lebensumstände verändert haben.

Wer im Erwachsenenalter Unterhalt von seinem Vater erhält, muss eigene Einkünfte offenlegen und den Unterhaltszahler darüber informieren. Sonst droht die Rückzahlung, wie aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankenthal hervorgeht. Allerdings müssen sich auch die Eltern über die aktuellen Verhältnisse informieren, entschieden die Richter.

Im konkreten Fall erhielt ein volljähriger Sohn von seinem Vater monatlich 385 Euro Kindesunterhalt. Der Sohn hatte aber bereits im Mai 2021 ein Masterstudium der Chemie abgeschlossen und anschließend ein Promotionsstudium sowie eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter begonnen. Dabei erzielte er ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.800 Euro. Der Sohn informierte seinen Vater aber weder über den Studienabschluss noch über seine Einkünfte.

Im Januar 2025 entdeckte der Vater zufällig über das Netzwerk LinkedIn, dass sein Sohn erwerbstätig war, und forderte die überzahlten Unterhaltsbeträge zurück. Das Familiengericht sprach dem Vater einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 7.315 Euro zu. Das Gericht stellte fest, dass der Sohn seinen Vater ungefragt über die veränderten Einkommensverhältnisse hätte informieren müssen.

Der Anspruch wurde jedoch auf Zahlungen bis Ende 2022 begrenzt, da der Vater sich nach Ablauf der mutmaßlichen Regelstudienzeit über den Stand des Studiums und die Einkommensverhältnisse seines fast 30-jährigen Sohnes hätte erkundigen müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Wie hoch die Unterhaltszahlungen für Kinder grundsätzlich sind, können Eltern in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle nachlesen. Diese wird jährlich angepasst und richtet sich nach dem Mindestunterhalt je nach Einkommensverhältnissen der Eltern und dem Alter des Kindes. Dabei wird zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt unterschieden:

Bei einer Trennung der Eltern ist üblicherweise einer für den Natural- und der andere für den Barunterhalt zuständig. Bei erwachsenen Kindern, die allein leben, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

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