Früherkennung von Brustkrebs
Altersgrenze bei der Mammografie soll sinken
07.11.2025 – 10:04 UhrLesedauer: 2 Min.
Millionen Frauen nehmen jährlich am Mammografie-Screening teil – bislang ab 50 Jahren. Doch das könnte sich bald ändern.
Die Bundesregierung plant eine wichtige Änderung bei der Brustkrebs-Früherkennung: Frauen sollen bereits ab 45 Jahren zur Mammografie eingeladen werden. Bisher war das erst ab dem 50. Lebensjahr der Fall. Der entsprechende Verordnungsentwurf aus dem Bundesumweltministerium liegt dem „Deutschen Ärzteblatt“ vor.
Grundlage der Entscheidung ist aktuelle wissenschaftliche Evidenz: Sowohl das Bundesamt für Strahlenschutz als auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) empfehlen, die Altersgrenze zu senken. Sie kommen zu dem Schluss, dass auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren vom Mammografie-Screening profitieren – das Nutzen-Risiko-Verhältnis falle positiv aus.
Durch die neue Regelung könnten jährlich etwa 600.000 Frauen zusätzlich untersucht werden. Derzeit nehmen rund 3,5 Millionen Frauen am Screening-Programm teil. Ziel der Untersuchung ist es, Brustkrebs möglichst früh zu erkennen, also bevor er tastbar ist oder Beschwerden verursacht. In diesem Stadium ist die Krankheit meist gut behandelbar.
Der Verordnungsentwurf enthält eine weitere wichtige Änderung: Medizinische Fachangestellte (MFA) dürfen künftig die Mammografie auch ohne unmittelbare ärztliche Aufsicht durchführen, insbesondere in mobilen Einheiten, den sogenannten Mammobilen. Bisher war ein Arzt vor Ort Pflicht.
Künftig genügt eine Aufsicht „aus der Ferne“, etwa per elektronischem Zugriff auf Bilddaten. Wichtig ist dabei eine direkte Kommunikationsmöglichkeit, etwa über Chat oder Telefon, falls es Rückfragen gibt oder eingegriffen werden muss. Hintergrund dieser Regelung ist der zunehmende Fachkräftemangel.
Auch wenn die Verordnung bald in Kraft treten könnte, dauert es noch, bis Frauen ab 45 tatsächlich eingeladen werden. Nach Inkrafttreten hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 18 Monate Zeit, um die Früherkennungsuntersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beschließen. Erst danach folgen weitere Schritte, etwa die rechtliche Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium.
Frauen, die unter 50 Jahre alt sind und ein erhöhtes Brustkrebsrisiko haben, etwa aufgrund familiärer Vorbelastung, sollten das Gespräch mit ihrer Frauenärztin suchen. Auch außerhalb des Screenings gibt es Möglichkeiten zur Vorsorge oder gegebenenfalls zur Überwachung durch bildgebende Verfahren wie Ultraschall oder Magnetresonanztomografie (MRT).
Grundsätzlich gilt: Je früher Brustkrebs entdeckt wird, desto besser sind die Heilungschancen.











