Verbraucherschützer warnen
Panne nach dem Tanken: Hier häufen sich die Fälle
06.11.2026 – 14:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Es ist immer dasselbe Muster: Die Leistung schwindet, Motoren versagen – und das jedes Mal kurz nach dem Tanken. Verbraucherschützer haben eine Warnung herausgegeben und raten Autofahrern zur Vorsicht.
Seit einigen Wochen gehen bei der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) vermehrt Meldungen über Autofahrer ein, deren Fahrzeuge nur wenige Kilometer nach dem Tanken abgeschleppt werden mussten. Die geschilderten Schadensbilder aus der Region ähneln sich stark: Betroffene berichten von plötzlichem Leistungsverlust, Startschwierigkeiten und Motoren, die während der Fahrt absterben.
Eine gemeinsame technische Ursache für diese Serie ist bislang nicht bekannt. Die Symptome deuten jedoch auf eine mögliche Ursache hin: Verunreinigungen im Kraftstoff. Auch wenn das Risiko gering ist, kann es überall dazu kommen – nicht nur in Südtirol.
Beweise sichern: Das ist im Schadensfall zu tun
Da Autofahrer mögliche Verunreinigungen beim Tankvorgang selbst kaum erkennen können, empfiehlt die VZS vorsorglich, möglichst mit Kredit- oder EC-Karte zu bezahlen und den Beleg aufzubewahren. An Selbstbedienungsautomaten muss der Beleg häufig während des Bezahlvorgangs am Bildschirm angefordert werden. Er wird nicht immer automatisch ausgedruckt.

Wer kurz nach dem Tanken entsprechende Defekte an seinem Auto bemerkt, sollte umgehend wichtige Unterlagen sammeln. Eine möglichst vollständige Dokumentation ist wichtig, um spätere Ansprüche belegen zu können. Die Verbraucherschützer raten zu folgendem Vorgehen:
- Dokumente sammeln: Neben der Tankquittung sollten auch alle Rechnungen des Abschleppdienstes, der Werkstattdiagnose sowie der anschließenden Reparatur aufbewahrt werden.
- Abschleppprotokoll prüfen: Auf der Quittung des Abschleppdienstes müssen der genaue Pannenort und die Zielwerkstatt vermerkt sein.
- Kraftstoffprobe sichern: Die Werkstatt sollte eine fachgerecht entnommene Probe des abgepumpten Kraftstoffs aufbewahren und den Vorgang dokumentieren.
- Werkstattbericht komplettieren: Der Betrieb sollte schriftlich festhalten, welche Schäden vorlagen und welche Reparaturen erforderlich waren.
Ansprüche schriftlich anmelden
Sobald die Schäden dokumentiert sind, sollten Betroffene den Vorfall schriftlich beim Tankstellenbetreiber und gegebenenfalls beim zuständigen Mineralölunternehmen melden. Empfehlenswert ist ein Versandweg, mit dem sich der Zugang des Schreibens nachweisen lässt.
Das Schreiben sollte die genaue Tankstelle, das Datum und die Uhrzeit des Tankvorgangs, die Kraftstoffart und -menge sowie die Zahlungsart enthalten. Außerdem sollten die bisherigen Schäden und Kosten aufgeführt und vorhandene Belege in Kopie beigefügt werden. Wenn die Reparaturkosten noch nicht abschließend bekannt sind, können Betroffene den Schaden zunächst dem Grunde nach anmelden und die genaue Forderung später ergänzen.