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Home » Stefanie Hubig reformiert – doch es hagelt Kritik für ihr Gesetz
Panorama

Stefanie Hubig reformiert – doch es hagelt Kritik für ihr Gesetz

MitarbeiterBy MitarbeiterNovember 3, 2026
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Härtere Strafen geplant

Hubig reformiert – doch es hagelt Kritik für ihr Gesetz


Aktualisiert am 03.11.2026 – 15:23 UhrLesedauer: 2 Min.

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Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig, bei einer Pressekonferenz (Archivbild): Es gibt Kritik an der Reform der SPD-Politikerin. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa)

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Die Justizministerin plant härtere Strafen für Sexualdelikte – doch beim entscheidenden Grundsatz bleibt alles beim Alten. Zehn Jahre nach „Nein heißt Nein“ werden Stimmen für eine weitreichendere Reform lauter.

Wann ist Sex einvernehmlich – und wann macht sich jemand strafbar? Diese Frage sorgt erneut für Diskussionen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Vergewaltigungen härter bestrafen und Verjährungsfristen verlängern. Doch Kritiker bemängeln, dass ihr Gesetzentwurf eine entscheidende Frage ausklammert: Welche Rolle soll die Zustimmung beim Sex spielen?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert zum zehnten Jahrestag der Sexualstrafrechtsreform von 2016 einen Kurswechsel. Statt „Nein heißt Nein“ soll künftig „Nur Ja heißt Ja“ gelten.

  • Verjährung erst nach 20 Jahren: SPD-Ministerin will Sexualstrafrecht verschärfen
  • „Nur Ja heißt Ja“: Das deutsche Gesetz ist unzureichend

Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung verweist in einem aktuellen Beitrag ebenfalls auf die Schutzlücken. Sie hält die Einführung des Zustimmungsmodells für notwendig und überfällig. Auch der Deutsche Juristinnenbund fordert seit Längerem eine entsprechende Reform.

Konsens: Warum „Nein heißt Nein“ in der Kritik steht

Seit 2016 gilt im deutschen Strafrecht der Grundsatz „Nein heißt Nein“: Sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person sind strafbar. Ein ausgesprochenes Nein ist dafür nicht erforderlich. Auch bestimmte Fälle, in denen Betroffene ihren Willen nicht äußern können, sind bereits erfasst.

Nach Ansicht des Menschenrechtsinstituts bleiben dennoch Schutzlücken – etwa wenn Betroffene aus Angst erstarren, schweigen oder sich nicht wehren. „Betroffene sind jedoch häufig nicht in der Lage, ihren entgegenstehenden Willen zum Ausdruck zu bringen“, erklärte Muserref Tanrıverdi vom Institut am Dienstag.

Demnach richte der geltende Maßstab den Blick zu stark auf das Verhalten der Betroffenen. Diese gerieten dadurch häufig unter Rechtfertigungsdruck und würden mit Schuldzuweisungen konfrontiert. Auch die Unions-Bundestagsfraktion hatte vorgeschlagen, den Paragrafen 177 aus dem Strafgesetzbuch im Sinne einer „Nur Ja heißt Ja“-Lösung zu ändern.

Der CDU-Politiker und Jurist Axel Müller sagte der „Legal Tribune Online“ (LTO): „In den Fällen der sogenannten Schockstarre gibt es eine Strafbarkeitslücke, da das Opfer keinerlei Signale aussendet, die dem Täter den entgegenstehenden Willen des Opfers erkennbar machen, wie bei der jetzigen ‚Nein heißt Nein‘-Regelung.“ Auch die Justizministerin hatte sich jüngst dieser Position angeschlossen – dabei aber eingeräumt, dass hierzu in der Regierung noch Gespräche geführt werden müssten.

Ein Aufkleber mit "Nur Ja heißt Ja" an einem Laternenmast (Symbolbild): Seit längerer Zeit fordern Institute ein Zustimmungsmodell.Vergrößern des Bildes
Ein Aufkleber mit „Nur Ja heißt Ja“ an einem Laternenmast (Symbolbild): Seit längerer Zeit fordern Institute ein Zustimmungsmodell. (Quelle: Christian Ohde)

Das geforderte Zustimmungsmodell würde den Blick dagegen auf das Verhalten der handelnden Person richten: Entscheidend wäre, ob sie von einer freiwilligen Zustimmung ausgehen durfte. Ein ausdrückliches mündliches Ja wäre dafür nicht zwingend nötig; auch eindeutiges Verhalten könnte Zustimmung signalisieren. Schweigen oder bloße Passivität würden hingegen nicht als Einverständnis gelten.

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