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Home » Täuschung beim Obstkauf – Ein teurer Fehler
Leben

Täuschung beim Obstkauf – Ein teurer Fehler

MitarbeiterBy MitarbeiterOktober 24, 2026
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Kein Kavaliersdelikt

Schummeln beim Discounter – diese Strafen drohen


Aktualisiert am 24.10.2026 – 09:00 UhrLesedauer: 1 Min.

imago images 0821808143Vergrößern des Bildes

Erdbeeren: Die Saison ist auf ihrem Höhepunkt. (Quelle: IMAGO/imago)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Kunden schummeln mit Obst im Supermarkt, um Geld zu sparen. Dieser Betrug kann aber ernsthafte rechtliche Folgen haben.

In Supermärkten und Discountern greifen manche Kunden zu einem illegalen Mittel, um noch mehr zu sparen. Sie füllen Früchte der höheren Qualitätsklasse in günstigere Schalen um oder deklarieren schlicht um – und zahlen damit deutlich weniger. Was viele dabei übersehen: Solches Verhalten ist kein Kavaliersdelikt und kann Konsequenzen haben.

  • Tipps zum Obst-Kauf: Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Täuschung beim Obstkauf: Ein teurer Fehler

Was viele Kunden nicht wissen: Wer Obst bewusst falsch deklariert oder Schalen umfüllt, kann sich strafbar machen. Laut § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gilt bereits die absichtliche Täuschung beim Wiegen oder Auszeichnen von Ware als Betrug.

Bei nachweislicher Absicht drohen Hausverbot, eine Anzeige, Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen oder im Extremfall sogar bis zu fünf Jahre Haft.

Einmalige Versehen dagegen lassen sich meist an der Kasse klären. In vielen Fällen weist das Personal freundlich auf den Fehler hin und bittet darum, die Ware korrekt abzupacken.

Probieren erlaubt?

Und auch das Probieren von loser Ware, wie etwa Trauben, Erdbeeren oder Kirschen, ist weder ein Kavaliersdelikt noch Mundraub. Stattdessen handelt es sich um Diebstahl (§ 242 StGB). Der Strafbestand des sogenannten Mundraubs wurde abgeschafft. Kunden können sich also nicht darauf berufen und müssen mit empfindlichen Konsequenzen rechnen, wie etwa mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

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