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Home » Was Fahrgäste kaum kennen, aber wissen sollten
Mobilität

Was Fahrgäste kaum kennen, aber wissen sollten

MitarbeiterBy MitarbeiterOktober 15, 2026
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Diese Rechte kennt kaum ein Fahrgast

Darf das Taxi mich stehen lassen?


15.10.2026 – 15:37 UhrLesedauer: 2 Min.

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Strengere Regeln als bei der privaten Konkurrenz: Taxis gehören per Gesetz zum öffentlichen Nahverkehr. (Symbolbild) (Quelle: Gottfried Czepluch/imago-images-bilder)

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Das Taxi gehört rechtlich zum öffentlichen Nahverkehr. Diese Einordnung bringt besondere Pflichten für die Fahrer und handfeste Rechte für die Fahrgäste mit sich. Was viele nicht wissen, kann den entscheidenden Unterschied ausmachen.

Für viele Menschen ist das Taxi nur ein gelegentlich genutztes Verkehrsmittel – doch wer seine Rechte kennt, ist besser dran. So dürfen Fahrgäste dem Fahrer die Route vorgeben, sich am Taxistand das Fahrzeug frei aussuchen und in vielen Städten vorab einen Festpreis vereinbaren. Gleichzeitig gilt für Taxifahrer eine Beförderungspflicht: Innerhalb ihrer Stadt oder ihres Landkreises dürfen sie keine Fahrt ablehnen.

  • Unbekannter Alarm: Bei diesem Taxi-Licht sollten Sie die Polizei rufen

Kurze Strecke ist kein Ablehnungsgrund

Da Taxis zum öffentlichen Personennahverkehr zählen, gelten für sie besondere gesetzliche Vorgaben. Ein Fahrer darf eine Fahrt also nicht ablehnen, weil ihm die Strecke zu kurz ist oder das Ziel ihm nicht passt. Ausnahmen bestehen nur bei aggressiven Fahrgästen oder wenn die Sicherheit gefährdet ist.

Auch bei den Preisen haben Taxifahrer keinen Spielraum. Die Tarife werden nicht von den Fahrern, sondern von der jeweiligen Kommune oder dem Landkreis festgelegt. Das unterscheidet Taxis grundlegend von Mietwagen- und Fahrdienstvermittlern, die ihre Preise flexibel anpassen können. Der Taxameter wird ebenfalls kontrolliert. Das Eichamt prüft ihn regelmäßig, um sicherzustellen, dass Fahrgäste nicht zu viel zahlen.

Unverkennbar: Wohl niemand würde sein Auto in Hellelfenbein lackieren lassen – das macht unsere Taxis bereits von Weitem unverwechselbar.Vergrößern des Bildes
Freie Wahl am Taxistand: Fahrgäste müssen nicht das erste Fahrzeug in der Schlange nehmen. (Quelle: Achille Abboud/imago-images-bilder)

Festpreis per App buchbar

Wer per App oder Telefon vorbestellt, kann in manchen Regionen einen Festpreis wählen. Doch auch diesen Betrag legt nicht der Fahrer fest – er muss sich innerhalb des staatlich genehmigten Tarifrahmens bewegen. Der Preis steht dann bereits vor Fahrtbeginn fest und ändert sich auch bei Staus oder Umleitungen nicht. Wer dagegen spontan ein Taxi am Stand nimmt oder auf der Straße heranwinkt, zahlt nach Taxameter.

Beim Einsteigen gilt: Fahrgäste müssen nicht das erste Fahrzeug in der Schlange nehmen, sondern können frei wählen. Auch der Sitzplatz ist nicht vorgeschrieben. Ob man vorn oder hinten sitzt, bleibt jedem selbst überlassen, wobei seit der Corona-Pandemie viele Fahrer und Fahrgäste die Rückbank bevorzugen.

  • Immer darauf achten: Nur mit diesem Aufkleber ist ein Taxi legal

Fahrgast bestimmt die Route

Den Fahrweg kann der Fahrgast selbst bestimmen. Gibt er keine Anweisung, muss der Fahrer die wirtschaftlichste oder kürzeste Route wählen. Eine klassische Ortskundeprüfung müssen Taxifahrer seit 2021 nicht mehr ablegen. An ihre Stelle rückte das Navigationssystem. Der geplante, aber nie umgesetzte Fachkundenachweis für Fahrer wurde im Sommer 2026 von der Bundesregierung endgültig gekippt.

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