Bis zu 60 Euro im Jahr
Telekom und 1&1 erhöhen Preise für Internettarife
03.10.2026 – 12:54 UhrLesedauer: 2 Min.
Seit Oktober müssen Kunden von Telekom und 1&1 für viele Internettarife mehr bezahlen. Betroffen sind auch Bestandskunden. Was sich ändert und wer kündigen kann.
Die Deutsche Telekom und 1&1 haben zum 1. Oktober die Preise für viele Internettarife angehoben. Wie das Vergleichsportal Verivox berichtet, können bei der Telekom für Neukunden bis zu fünf Euro im Monat zusätzlich anfallen, das wären über ein Jahr gerechnet 60 Euro.
Dem Bericht zufolge gelten die neuen Preise bei der Telekom für die aktuell vermarkteten Internet-Kombitarife für Neukunden. Die DSL-Tarife der Reihe MagentaZuhause kosten einen Euro mehr im Monat, ausgenommen sind die Varianten Basic und Start. Für Glasfaseranschlüsse und für MagentaZuhause XXL Hybrid verlangt der Konzern zwei Euro mehr. Der Preis für das Fernsehpaket MagentaTV SmartStream steigt von 17 auf 20 Euro. Je nach Kombination summiert sich das auf die fünf Euro, die Verivox errechnet hat.
Bestandskunden zahlen weiter ihren bisherigen Preis, solange sie den Vertrag unverändert laufen lassen. Wer den Tarif wechselt, bekommt die neuen Konditionen. Wer einen Anschluss bereits bestellt hat, der noch nicht geschaltet ist, behält die bei Vertragsabschluss genannten Preise. Geschäftskundentarife sind nicht betroffen.
1&1 erhöht auch in laufenden Verträgen
Die Telekom begründet den Schritt mit „der aktuellen wirtschaftlichen Marktsituation“, etwa gestiegenen Energiekosten und der hohen Inflation. Man sehe sich gezwungen, die Preise moderat anzuheben. Mit der Anpassung sollen nach Angaben des Konzerns auch „die notwendigen Investitionen in den Glasfaserausbau gesichert werden“.
1&1 hat einem Teil seiner Bestandskunden ebenfalls für Oktober Preiserhöhungen von bis zu drei Euro im Monat angekündigt. Betroffen sind laut Verivox auch Anschlüsse von Tochtermarken wie sim24.de. Welche Verträge genau angepasst werden, ist offen. Zur Begründung verweist 1&1 auf „konstant steigende Energie- und Betriebskosten“ und auf höhere Vorleistungspreise der örtlichen Ausbaupartner, also auf die Entgelte, die der Anbieter für die Nutzung fremder Leitungen zahlt.
Wichtig zu wissen: Steigt der Preis während der Vertragslaufzeit, greift für Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit lassen sich Internetverträge ohnehin monatlich kündigen.