Gericht schreitet ein
Discounter muss 280,78 Euro wegen Fruchtjoghurt zahlen
Aktualisiert am 18.08.2026 – 14:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Deutsche Umwelthilfe setzte sich gegen eine umstrittene Formulierung bei Fruchtjoghurt durch.
Netto Marken-Discount landete wegen einer Werbung für seinen Fruchtjoghurt vor Gericht. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt. Nun muss der Lebensmitteldiscounter eine Abmahngebühr zahlen.
„Gutes Futter“ auf dem Becher
In dem Fall ging es um die Aussage „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“. Damit hatte der Händler seinen Fruchtjoghurt „Gutes Land fettarmer Frucht Joghurt mild Kirsche“ beworben. Auf dem Becher hieß es, dass die Milch von Kühen stamme, die „gutes Futter aus umweltschonendem Anbau“ erhielten. Zusätzlich war ein Link auf der Verpackung abgedruckt, über den sich Kunden dazu informieren konnten. Dort erklärte Netto jedoch, das Futter werde „auf überwiegend eigenen Flächen“ erzeugt und stamme aus einer Fütterung ohne Gentechnik.
Nach Ansicht des Gerichts könnten Verbraucher unter der Werbeaussage deutlich strengere Umweltstandards vermuten. Sie könnten etwa annehmen, dass das Futter besonders umweltverträglich angebaut wird – also beispielsweise mit strengen Vorgaben an das Saatgut, den Dünger oder Pflanzenschutzmittel. Auch Regionalität könnte damit verstanden werden. Diese Erwartungen würden von der Realität jedoch nicht gedeckt. Doch das erfahren die Kunden nach Ansicht der Richter erst, wenn sie auf die entsprechende Internetseite gehen.
Zudem sei unklar, was „überwiegend“ bedeutet. So könnte ein ebenfalls großer Teil aus anderen Quellen stammen. Die Aussage, man verzichte auf gentechnisch veränderte Futtermittel, sei zudem hinfällig, da dies in Deutschland im Wesentlichen ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weiterhin merkten die Richter an, dass Netto sich nicht auf den auf der Verpackung gedruckten Link berufen könne. Es könne nicht erwartet werden, dass Kunden diesen vor dem Kauf abrufen, um sich zu informieren. Der Händler hätte stattdessen direkt auf dem Becher über die Gegebenheiten aufklären müssen.
Netto scheitert vor Gericht
Netto entgegnete zwar, das Label werde bereits seit 2016 verwendet und sei bis dato nicht beanstandet worden. Doch die Richter ließen dieses Argument nicht gelten und entschieden, dass diese Aussage in dieser Form nicht mehr genutzt werden darf.
„Die Werbung des Discounters Netto für seinen Joghurt ist ein Paradebeispiel für dreistes Greenwashing“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer bei der Deutschen Umwelthilfe. „Wesentliche Hebel für die Reduzierung negativer Umweltauswirkungen im Anbau wie der Pestizideinsatz und die Art der Bodenbewirtschaftung bleiben von Netto unberührt.“ Noch kritischer sieht der Geschäftsführer jedoch die „grün angemalte Kuh“. Damit treibe „der Konzern die Sache noch auf die Spitze und unterschlägt die massive Klimaschädlichkeit der Massentierhaltung.“ Denn Fakt ist auch, dass drei Viertel der gesamten Methan-Emissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft stammen, der Großteil davon aus der Rinder- und Milchkuhhaltung.
Neben dem Verbot muss Netto der Deutschen Umwelthilfe Abmahnkosten in Höhe von 280,78 Euro plus Zinsen zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. (AZ. 41 HK O 983/25)