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Home » Offenbar Haftbefehl gegen den AfD-Politiker
Politik

Offenbar Haftbefehl gegen den AfD-Politiker

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 13, 2026
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Nach verlorenem Prozess

Wegen Böhmermann: Haftbefehl gegen AfD-Mann Krah

Aktualisiert am 13.08.2026 – 12:52 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah (Archivbild): Der Politiker verlor ein Verfahren. (Quelle: IMAGO/ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler/imago)

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Maximilian Krah wollte Jan Böhmermann bestimmte Aussagen gerichtlich verbieten lassen – und verlor. Nun hat das Amtsgericht Chemnitz einen Haftbefehl erlassen.

Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, wird aktuell geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Krah und dem Satiriker Jan Böhmermann.

Krah war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast „Fest und Flauschig“ die Zuschrift eines Hörers vorgelesen hatte. Demnach soll Krah auf dem Oktoberfest im „Käferzelt“ 200 Champagnerflaschen bestellt haben. Laut Gerichtsurteil argumentierte der AfD-Mann, die Öffentlichmachung könnte sein Persönlichkeitsrecht verletzen. Als Grund nannte er, dass eine solche Bestellung „Großspurigkeit, Selbstdarstellung und ein starkes Geltungsbedürfnis“ demonstriere. Krah verlor das Verfahren.

  • Nach Gerichtsentscheid: Krah zahlt nicht – Böhmermann ruft Gerichtsvollzieher

Warum Krah den Prozess verlor

Die Entscheidung des Gerichts fiel unter anderem so aus, weil Böhmermann im Podcast klargemacht hatte, dass er lediglich eine Zuschrift vorliest. Zudem hatte der Satiriker kurz nach Erscheinen ergänzt, dass es sich laut Recherchen nicht um 200, sondern um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Eine Verletzung von Krahs Persönlichkeitsrecht sah das Gericht deshalb nicht.

Die Prozesskosten zahlte der AfD-Politiker jedoch nicht vollständig. Rund 5.000 Euro musste Böhmermann zunächst über ein Vollstreckungsverfahren eintreiben. Diese Summe überwies Krah Anfang des Jahres über das Konto seines Sohnes. „Ich habe gezockt“, sagte Krah damals t-online, er habe so spät wie möglich zahlen wollen.

Krah erschien nicht zum Termin

Aktuell sind dem Bericht zufolge weitere 296,26 Euro offen. Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski sagte: „Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht.“

Eine Gerichtsvollzieherin hatte Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, zu dem Krah nicht erschien. Anschließend legte sie dem Gericht den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls vor. Das Amtsgericht Chemnitz bestätigte laut „Spiegel“, dass dies geprüft wurde, äußerte sich zum Ergebnis aber nicht. Als Begründung führte es an, dass das Verfahren nicht öffentlich sei.

Krah gab sich überrascht über „ständige Forderungen“, die „nachgeschoben“ würden. Sein Anwalt würde sie nun prüfen, dann zahle er im Zweifel. Böhmermann halte er für „einen Widerling“, daher zahle er „nur widerwillig“. Vom Termin mit der Gerichtsvollzieherin habe er „keine Kenntnis“ gehabt.

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