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Home » Lorenz A. durch Schüsse in Oldenburg getötet: Polizist muss vor Gericht
Panorama

Lorenz A. durch Schüsse in Oldenburg getötet: Polizist muss vor Gericht

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 14, 2026
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Lorenz A. durch Schüsse in Oldenburg getötet: Polizist muss vor Gericht

Tragisches Ende einer Partynacht

Vier Kugeln trafen Lorenz A.: Polizist muss vor Gericht


Aktualisiert am 13.07.2026 – 14:21 UhrLesedauer: 2 Min.

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Auf Instagram wird „Gerechtigkeit für Lorenz“ gefordert: Nach dem Tod des 21-Jährigen herrscht in Oldenburg Trauer. (Quelle: Screenshot Instagram: gerechtigkeit_fuer_lorenz)

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Ein junger Mann mit Migrationshintergrund wird durch vier Polizeischüsse getötet. Bundesweit kommt es zu Protesten. Jetzt kommt der Fall vor Gericht.

Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz A. in Oldenburg im April 2025 steht ein Polizist bald vor Gericht. Das Landgericht ließ die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Einen Termin für den Prozessauftakt nannte das Gericht nicht.

Der 21-jährige Lorenz A. war am 20. April vergangenen Jahres im Rahmen eines Polizeieinsatzes in der Oldenburger Innenstadt von mehreren Schüssen getroffen und getötet worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28 Jahre alten Polizisten vor, dass er die „tödlichen Schüsse rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation auf den flüchtenden Lorenz A. abgegeben habe“. Der 28-Jährige hätte nach Ansicht der Behörde erkennen müssen, dass Lorenz A. lediglich habe fliehen wollen.

  • Tödliche Kettenreaktion: 20-Jähriger von Kleinbus überrollt – Vater muss zusehen
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Laut Gericht soll der Beamte insgesamt fünf Schüsse abgegeben haben, von denen vier den 21-Jährigen trafen, „und zwar im Bereich des Kopfes, des Abdomens, der Hüfte sowie des rechten Oberschenkels und der rechten Hand“.

„Der Getötete habe zwar vor der Schussabgabe Reizgas gegen den Angeklagten eingesetzt, ein mitgeführtes Messer aber nicht“, erläuterte das Gericht die Anklage. Die Kammer gehe angesichts der bisher vorgebrachten Beweise davon aus, „dass die Schüsse in einem hochdynamischen Geschehen binnen weniger Sekunden auf den flüchtenden Lorenz A. von hinten abgegeben worden sind“. Hierbei sei der Angeklagte „wahrscheinlich subjektiv fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ein Angriff auf ihn fortbestehe“.

Fall Lorenz A.: Bundesweite Proteste gegen die Polizei

Der Fall Lorenz A. hatte bundesweit zu Protesten gegen Polizeigewalt geführt. Laut damaliger Obduktion hatte mindestens eine Kugel den 21-Jährigen von hinten in den Kopf getroffen. Die Bodycams der beteiligten Polizeibeamten waren ausgeschaltet. Den Schüssen vorausgegangen war mutmaßlich ein Streit, bei dem Lorenz A. durch Security-Mitarbeiter der Zutritt zu einer Diskothek verwehrt worden war. Der 21-Jährige sei geflüchtet, so die damaligen Schilderungen der Polizei. Passanten rannten hinterher. Als er auf die Streifenwagenbesatzung stieß, soll er bedrohlich auf die Beamten zugegangen sein und erneut Reizgas versprüht haben, hieß es. Daraufhin soll der zum damaligen Zeitpunkt 27 Jahre alte Polizist die Schüsse abgegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte schon wenige Tage nach der Tat mitgeteilt, dass – entgegen den ersten Aussagen der Polizei – wahrscheinlich von Lorenz A. kein Messer eingesetzt wurde.

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