Geiselnahme in Berlin
Mutmaßlicher Täter sitzt in Untersuchungshaft
Aktualisiert am 13.07.2026 – 10:16 UhrLesedauer: 1 Min.
Nach einer Geiselnahme im Süden der Hauptstadt befindet sich ein 29-Jähriger nun in Untersuchungshaft. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl vor.
Der mutmaßliche Geiselnehmer aus Berlin-Marienfelde befindet sich in Untersuchungshaft. Das teilen die Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Er wurde demnach am Sonntag einem Ermittlungsrichter beim Bereitschaftsgericht vorgeführt. Dieser setzte den Angaben zufolge einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft wegen erpresserischen Menschenraubes sowie versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung in Vollzug.
Der 29-Jährige hatte am Freitagabend gegen 22 Uhr eine Frau in einem Rewe-Markt an der Hildburghauser Straße in seine Gewalt gebracht und mit einem Messer bedroht. Außerdem soll er Pfefferspray verwendet sowie die Angestellte gefesselt haben, wodurch die Frau Verletzungen erlitt. Die Frau stand zudem unter Schock und wurde in eine Klinik gebracht.
Tatverdächtiger stellte „Impulsforderungen“
Der Tatverdächtige soll während der Tat verschiedene Forderungen gestellt haben. Diese hätten jedoch keinen konkreten oder geplanten Ablauf erkennen lassen, erklärte die Polizei. Sie sprach von sogenannten „Impulsforderungen“, die nur schwer nachvollziehbar gewesen seien. Unter anderem soll er aber auch Geld gewollt haben.
Während des gesamten Einsatzes standen die Spezialkräfte, insbesondere die Verhandlungsgruppe des Landeskriminalamtes, im stetigen Austausch mit dem Beschuldigten, so die Staatsanwaltschaft.
Geiselnahme in Berlin: Ermittlungen dauern an
Nach mehreren Stunden, am Samstag gegen 9.20 Uhr, überwältigten Spezialkräfte der Polizei dann den Täter und befreiten die Geisel. Die Einsatzkräfte setzten dafür unter anderem einen Taser ein. Bei der Festnahme wurde auch der 29-Jährige leicht verletzt. Er kam, bis er dem Richter vorgeführt wurde, in ein Krankenhaus.
Die weiteren Ermittlungen zu der Geiselnahme dauern laut Staatsanwaltschaft und Polizei an.











