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Home » Regierung will beliebtes Blockmodell für Rentner abschaffen
Wirtschaft

Regierung will beliebtes Blockmodell für Rentner abschaffen

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 3, 2026
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Regierung will beliebtes Blockmodell für Rentner abschaffen

Koalition beschließt Reform

Dieses beliebte Arbeitsmodell soll ganz weg


Aktualisiert am 02.07.2026 – 12:21 UhrLesedauer: 3 Min.

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Ältere Beschäftigte sollen länger in Arbeit bleiben: Die Rentenkommission empfiehlt eine Abschaffung der Altersteilzeit im Blockmodell. (Quelle: Vilin Visuals/getty-images-bilder)

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Die Rentenkommission empfiehlt eine grundlegende Veränderung bei der Altersteilzeit. Die Regierungskoalition will die Vorschläge nun umsetzen.

Ursprünglich sollte die Altersteilzeit dazu dienen, dass ältere Arbeitnehmer schrittweise vom Erwerbsleben in den Ruhestand wechseln und so den „Ruhestandsschock“, den viele Rentner zu Beginn erleben, vermeiden. Zudem sollte es Arbeitsplätze für Berufseinsteiger und Auszubildende frei machen.

Doch aus heutiger Sicht ist die Altersteilzeit nicht mehr zeitgemäß – weshalb die Rentenkommission der Bundesregierung eine grundlegende Reform empfiehlt. In ihren Empfehlungen, die sie Ende Juni offiziell an die Bundesregierung übergeben hat, fordern die Experten die Abschaffung des Blockmodells in der Altersteilzeit und eine Anhebung des Alters, ab dem man davon profitieren kann.

Beim Koalitionsgipfel Anfang Juli waren die Rentenvorschläge auch Thema. In dem Beschlusspapier heißt es, dass die Vorschläge der Kommission vollständig umgesetzt werden. Die nötigen Gesetze werden bis Ende 2026 erarbeitet.

Altersteilzeit: Blockmodell ist die beliebteste Variante

Bei der Altersteilzeit können Beschäftigte zwischen zwei Modellen wählen: dem Blockmodell und dem Gleichverteilungsmodell. Bei letzterem halbieren die Betroffenen ihre Arbeitszeit, bis sie in den Ruhestand gehen. Die Betroffenen erhalten dann weniger Gehalt. Der Arbeitgeber stockt das Gehalt aber etwas auf, sodass es mehr Geld gibt als bei einer regulären Teilzeit. Auf den Aufstockungsbetrag werden keine Sozialbeiträge fällig.

Beim Blockmodell arbeitet der Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit in Vollzeit weiter und ist in der zweiten Hälfte von der Arbeit freigestellt. Auch in diesem Modell bezahlt der Arbeitgeber ein aufgestocktes Teilzeitgehalt in der gesamten Altersteilzeitphase. Das Entgelt, das der Beschäftigte verdient hat, zahlt der Arbeitgeber zu 50 Prozent in der Arbeits- und zu 50 Prozent in der Freistellungsphase aus. Während der Erwerbsphase verdienen die Beschäftigten also weniger Gehalt – das ihnen dann aber in der Freistellungsphase zur Verfügung steht. Nach Ende dieser Phase wechseln die Betroffenen in die reguläre Rente.

Arbeitnehmer können ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen, es besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Bis Ende 2009 wurde es auch noch von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.

Das Blockmodell ist das weitaus beliebtere Modell – einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2009 zufolge wählten 88 Prozent der Beschäftigten in Altersteilzeit das Blockmodell. Doch genau dieses soll nun nach dem Willen der Rentenkommission gänzlich abgeschafft werden: „Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein“, heißt es in dem Papier der Kommission.

Regierung will Menschen länger in Arbeit halten

Hintergrund ist der Fachkräftemangel, der angesichts des demografischen Wandels immer mehr zur Herausforderung wird. Die Bundesregierung will deshalb möglichst viele Menschen zur längeren Arbeit motivieren. Dazu hat sie auch schon die Aktivrente auf den Weg gebracht, die es Senioren ermöglicht, auch nach dem Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten und 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen.

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