Rentenkommission warnt vor Missbrauch der Schutzrente
Die Rentenkommission warnt in ihrem Bericht aber auch, dass eine solche Schutzrente ausgenutzt werden könnte. Erfahrungen aus Deutschland und anderen Ländern hätten gezeigt, dass Unternehmen Berufsunfähigkeitsrenten für ihre betriebliche Frühverrentungspolitik nutzen könnten – und somit die Versicherungsgemeinschaft belasten. Damit ist gemeint: Betriebe könnten die Schutzrente für den Stellenabbau bei älteren Beschäftigten nutzen, wenn etwa das Unternehmen die Arbeitsunfähigkeit attestieren kann.
Um dies zu verhindern, soll die Bundesregierung deshalb besonders darauf achten, „die unbestimmten Rechtsbegriffe (zum Beispiel Berufsfeld, langjährige Tätigkeit, schwerwiegende gesundheitliche Einschränkung, rentennahe Jahrgänge) so [zu] definieren, dass die Regelung zielgenau und rechtssicher ausgestaltet ist“, heißt es im Rentenbericht im Wortlaut.
Neue Rente soll Erwerbsminderungsrente nicht ersetzen
Die neue Schutzrente für langjährig Versicherte soll aber die bestehende Erwerbsminderungsrente nicht ersetzen, sondern ergänzen. Diese gibt es heute schon für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen. Unterschieden wird dabei zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung (EM). Bei der vollen EM-Rente können Betroffene weniger als drei Stunden am Tag noch arbeiten, bei einer teilweisen Erwerbsminderung sind weniger als sechs Stunden täglich möglich.
Die EM-Rente gilt für alle Personen, die mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Das wäre ein grundlegender Unterschied zur neuen Schutzrente, die nur für Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren gelten soll. Zudem gibt es für die EM-Rente kein Mindestalter, wie bei der geplanten Schutzrente.
Auch für die EM-Rente schlägt die Rentenkommission Änderungen vor. So soll die Bundesregierung Erwerbsgeminderte verstärkt dabei unterstützen, sich wieder in den Beruf einzugliedern. Außerdem soll der sogenannte Erprobungszeitraum verlängert werden: Wer heute als Erwerbsgeminderter einem neuen Beruf nachgehen will, kann dies in den ersten sechs Monaten ausprobieren, ohne den Verlust seiner EM-Rente zu befürchten. Dieser Zeitraum soll nun auf ein Jahr ausgeweitet werden.
Die Bundesregierung will am 1. Juli zusammenkommen, um das weitere Vorgehen bei den angepeilten Reformen – zum Beispiel auch bei der Einkommensteuer – zu besprechen. Bei der Übergabe des Alterssicherungsberichts betonten Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bas jedoch, dass die Umsetzung Zeit brauchen werde. Nach der Sommerpause könnte also der echte Herbst der Reformen angestoßen werden.










