Diese Regel soll nun gelten
Bundesregierung will Krankengeld für Teilrentner einschränken
15.06.2026 – 15:22 UhrLesedauer: 2 Min.
Auch Teilrentner haben weiter einen Anspruch auf Krankengeld. Künftig soll dieser Anspruch jedoch nur noch unter einer bestimmten Voraussetzung bestehen.
Die Bundesregierung möchte den Anspruch auf Krankengeld von Rentnern, die trotz Beziehung einer Altersrente weiterarbeiten, einschränken. Dies geht aus dem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hervor, über das der Bundestag in der vergangenen Woche erstmals beriet.
Mit der Einführung der sogenannten Flexirente hat die Bundesregierung Möglichkeiten für Rentner geschaffen, trotz Rentenbezug weiterzuarbeiten und durch Beitragszahlungen ihre spätere Rente weiter zu erhöhen. Die Teilrente kann dabei zwischen 10 und 99,99 Prozent der regulären Altersrente betragen.
Krankengeld trotz 99,99-Prozent-Rente
Viele Rentner haben sich für die 99,99-Prozent-Teilrente entschieden. Der Kniff dabei: Während beim Bezug einer Altersvollrente der Anspruch auf Krankengeld erlosch, blieb dieser für Bezieher einer 99,99-Prozent-Rente erhalten – eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorausgesetzt. Wer folglich länger als sechs Wochen krank war, bekam von seiner Krankenkasse weiter Krankengeld ausgezahlt.
Das soll sich jedoch ändern: Bald soll für Versicherte nur noch dann ein Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn sie eine Teilrente beziehen, die weniger als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit „systemwidrigen Mitnahmeeffekten“. Mit der Einschränkung will die Bundesregierung zudem die Ausgabensteigerungen der Krankenkassen dämpfen. So geht sie von einem Einsparpotenzial in Höhe von 30 Millionen Euro im Jahr aus.
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Arbeitstätige Rentner müssen dementsprechend ihre Teilrente unter die besagte Grenze legen, wollen sie weiter einen Anspruch auf Krankengeld haben.
Neben der Anspruchsreduzierung für Teilrentner plant die Bundesregierung weitere Anpassungen beim Krankengeld. So soll bei einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses während des Krankengeldbezugs dieses nur noch in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt werden. Zudem sollen Versicherte einen Anspruch auf Teilkrankengeld bekommen. Auf eine generelle Kürzung des Krankengelds hat die Bundesregierung – anders als ursprünglich geplant – hingegen verzichtet.
Bundesregierung will Milliarden Euro einsparen
Mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung will die Bundesregierung im kommenden Jahr insgesamt 16,3 Milliarden Euro einsparen, um die finanziell klammen Krankenkassen zu entlasten. Da das Minus der Krankenkassen jedoch höher ausfällt als prognostiziert, muss Bundesgesundheitsministerin Nina Warken noch weitere Einsparmöglichkeiten finden.
Noch handelt es sich bei dem Gesetz jedoch lediglich um einen Entwurf. Eine Zustimmung durch den Bundestag steht noch aus. Gut möglich also, dass sich an den derzeitigen Plänen noch etwas ändert.











