„Weist in die falsche Richtung“
Neuem Heizungsgesetz droht Debakel im Bundesrat
Aktualisiert am 03.06.2026 – 19:27 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Bundesländer haben sich in den Fachausschüssen mit dem neuen Heizungsgesetz auseinandergesetzt. Das Urteil fällt vernichtend aus.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) steht vor einer weiteren Hürde. Das Gesetz, das das heute noch gültige „Heizungsgesetz“ ersetzen soll, ist in den Ausschüssen des Bundesrates in weiten Teilen abgelehnt worden. Demnach schreiben die Fachpolitiker der Bundesländer, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form „in die falsche Richtung weist“ und „handwerklich mangelhaft“ ist. Der Bundesrat könne das Gesetz in seiner aktuellen Form nicht annehmen, so der Tenor des 59-seitigen Dokuments.
Die Kritik kommt aus dem federführenden Wirtschaftsausschuss und wird von den Ausschüssen für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, dem für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung mitgetragen. Der Finanzausschuss und der Rechtsausschuss haben dem Dokument zufolge keine Einwände erhoben. Am 12. Juni will der Bundesrat die Empfehlungen der Ausschüsse beraten und dann eine finale Stellungnahme an die Bundesregierung abgeben.
Ausschüsse im Bundesrat
Genauso wie der Bundestag hat auch die Länderkammer, der Bundesrat, Fachausschüsse. Besetzt werden sie von den Bundesländern: Jedes Land kann also Fachpolitiker in die Ausschüsse entsenden. Der hier angesprochene federführende Wirtschaftsausschuss wird vom Wirtschaftsminister Bayerns, Hubert Aiwanger (Freie Wähler), geführt, seine Stellvertreterin ist die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).
Blockiert der Bundesrat das neue Heizungsgesetz?
Die Entwicklung ist brisant, auch wenn das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Die Bundesländer haben also nicht die Macht, das GModG zu blockieren. Zunächst muss das Gesetz aber in den Bundestag, dort ist für den 11. Juni die erste Lesung vorgesehen. Ein Tag später tagt der Bundesrat.
Und die scheint sich nun auf einen Showdown einzustellen. Denn mehrere Bundesländer haben noch ambitioniertere Klimaziele als der Bund: Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wollen noch 2040 klimaneutral wirtschaften, Bremen plant dies sogar bis 2038. Deshalb fordern die Ausschüsse nun, dass die sogenannte Länderöffnungsklausel im Gesetz noch einmal angepasst wird. Die Länderöffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern, auch weitergehende Anforderungen an Heizungsanlagen zu stellen.
Die Bundesregierung soll die Klausel deshalb so ausgestalten, „dass bisherige Anforderungen zu Erneuerbaren-Energien-Anteilen, Außerbetriebnahmen von fossilen Heizkesseln u. a. Maßnahmen im vorigen § 72 GEG im Einklang mit Landesklimaschutzzielen und -gesetzen ermöglicht werden“. Der § 72 im Gebäudeenergiegesetz stammt noch aus der Merkel-Regierung und verpflichtet Eigentümer von besonders alten Heizungen, diese auszutauschen. Ferner bestimmt der Paragraf, dass nach 2045 keine fossilen Heizungen mehr betrieben werden dürfen.
Kritik an Bio-Treppe und Grüngasquote
Dieser Paragraf wird im neuen GModG komplett gestrichen – zum Unmut der Länder. Die von der Bundesregierung geplante „Bio-Treppe“ und die Grüngasquote, die eine schrittweise Beimischung grüner Brennstoffe in Gas- und Ölheizungen vorsieht, nennen sie „bei Weitem nicht ausreichend, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen“. Das Gremium fordert deshalb, „dass das Betriebsverbot von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2045 beibehalten wird.“











