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Home » EU gibt umstrittenen Rückführungszentren grünes Licht im „strengsten“ neuen Migrationsgesetz aller Zeiten
Welt

EU gibt umstrittenen Rückführungszentren grünes Licht im „strengsten“ neuen Migrationsgesetz aller Zeiten

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 1, 2026
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EU gibt umstrittenen Rückführungszentren grünes Licht im „strengsten“ neuen Migrationsgesetz aller Zeiten

Die EU und das Europäische Parlament haben sich am Montag auf ein umstrittenes Gesetz geeinigt, das die Rückkehr von Migranten ohne Aufenthaltsrecht in Europa beschleunigen soll. Dies markiert den härtesten migrationspolitischen Wandel der Union seit Jahrzehnten.

Politische Entscheidungsträger sagen, dass die sogenannte Rückführungsverordnung der Schlüssel zur Beschleunigung von Rückführungen und der Grundstein für das Vorgehen der EU gegen irreguläre Migration sei.

Es spiegelt auch einen umfassenderen politischen Wandel in Europa wider, bei dem Konservative – manchmal unterstützt von der extremen Rechten – auf einen härteren Ansatz in der Migrationspolitik drängen.

Offiziellen Zahlen zufolge verlassen nur 29 % der Migranten ohne Aufenthaltsrecht in Europa die EU.

„Dies ist ein wirklich sehr wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass wir die Kontrolle darüber haben, was in der EU passiert, darüber, wer die EU kommt, aber auch, wer die EU verlassen muss“, sagte Innenkommissar Magnus Brunner am Ende der Gespräche vor Reportern.

Kernstück des Gesetzes ist eine Bestimmung, die es EU-Ländern ermöglicht, Abschiebezentren außerhalb des Blocks, sogenannte Rückführungszentren, einzurichten, wenn sie ein Abkommen mit einem Nicht-EU-Land abschließen.

„Der nächste Schritt besteht darin, gemeinsam mit Drittländern stärker an der Migrationsdiplomatie zu arbeiten“, sagte Brunner und vermied es, mögliche Drittländer zu erwähnen, die Rückführungszentren einrichten könnten.

Die Knotenpunkte können entweder Transitorte oder Orte sein, an denen sich eine Person voraussichtlich aufhalten wird, was eine erhebliche Abweichung von den geltenden Vorschriften darstellt.

Die meisten Migranten können nur in ihr Herkunftsland oder in ein Land, zu dem sie nachweislich eine Verbindung haben, zurückgeführt werden. Mit dem neuen System würde diese Anforderung entfallen. Nur unbegleitete Minderjährige wären von der Abschiebung in ein Rückführungszentrum ausgenommen, während Familien mit Kindern Anspruch darauf hätten.

Einige EU-Länder arbeiten bereits daran, potenzielle Partnerländer für zukünftige Rückkehrzentren zu identifizieren. Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland haben sich im vergangenen März zusammengetan, um das umstrittene Projekt umzusetzen, während Italien bereits ein ähnliches Projekt in Albanien betreibt, mit zwei Zentren, die insgesamt weniger als hundert Migranten aufnehmen.

Das Gesetz erlaubt EU-Ländern auch, „Wohnorte oder andere relevante Räumlichkeiten“ irregulärer Migranten zu durchsuchen, eine Bestimmung, die NGOs und die Zivilgesellschaft mit den berüchtigten Razzien der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) vergleichen.

„Die Bestimmung ist absichtlich vage gehalten, um eine breite Auslegung in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Sie öffnet die Türen für Hausdurchsuchungen und auch Durchsuchungen in den Räumlichkeiten von Migrantenhilfevereinen und Gesundheitseinrichtungen“, sagte Eleonora Celoria von Asgi, einer italienischen Vereinigung von Rechtsexperten, gegenüber Euronews.

Sie räumte zwar ein, dass die Polizei in vielen Mitgliedsstaaten immer noch einen richterlichen Beschluss benötigt, um Privatwohnungen zu betreten, sie bezeichnete das Gesetz jedoch als „besorgniserregend“, da es die Behörden dazu ermutigen könne, ihre Befugnisse zu erweitern.

Weitere Bestimmungen umfassen längere Haftzeiten, strengere Einreiseverbote und neue Befugnisse zur Lokalisierung irregulärer Migranten.

Die maximale gesetzliche Haftdauer für irreguläre Migranten, die auf ihre Rückführung warten, wird von sechs Monaten auf zwei Jahre erhöht, mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate und einer unbegrenzten Dauer für Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten.

Auch die Einreiseverbote würden deutlich verschärft und in den meisten Fällen von fünf auf zehn Jahre angehoben, mit der Möglichkeit lebenslanger Sperren für Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten.

Eine weitere Änderung betrifft Berufungen. Nach den geltenden Vorschriften werden Abschiebungen automatisch ausgesetzt, während rechtliche Anfechtungen anhängig sind, während das neue Gesetz diesen automatischen Schutz beenden würde und es den Gerichten überlassen würde, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob eine Rückführungsanordnung ausgesetzt werden sollte.

Mit der Verordnung wird auch eine europäische Rückkehranordnung eingeführt, um die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, diese bleibt jedoch freiwillig.

Der Zeitplan für die Umsetzung war die schwierigste Frage in den Verhandlungen zwischen Rat und Parlament. Im Rahmen der Kompromissvereinbarung treten einige Bestimmungen zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung in Kraft. Der Rat drängte zunächst auf zwei Jahre.

Zivilgesellschaftliche Verbände und linke Europaabgeordnete kritisierten den Text mit der Begründung, er gefährde das Leben von Migranten und verletze Grundrechte.

„Der heute fertiggestellte Text ist das Ergebnis einer beschämenden Vereinbarung: Das juristische Arsenal, das einer fremdenfeindlichen Ideologie dient, ist jetzt vollständig“, sagte Mélissa Camara, Europaabgeordnete der Grünen/EFA, nach Abschluss der Gespräche gegenüber Euronews.

„Diese Verordnung wird ein drakonisches Inhaftierungs- und Abschiebungssystem schaffen, das von der Inhaftierung von Menschen für bis zu 30 Monate bis zur Trennung von Familien und der Entsendung von Menschen in Länder reicht, die sie nicht kennen“, sagte Silvia Carta, Interessenvertreterin bei Picum, einem Netzwerk verschiedener Organisationen, die illegale Migranten unterstützen.

Das Gesetz muss nun offiziell von den Abgeordneten und den EU-Ländern genehmigt werden und könnte bereits im nächsten Monat in Kraft treten.

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