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Home » Neues Gesetz soll mehr Wohnungen bringen
Politik

Neues Gesetz soll mehr Wohnungen bringen

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 27, 2026
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Neues Gesetz soll mehr Wohnungen bringen

Neuer Gesetzesentwurf

Regierung streicht umstrittene Regel aus neuer Reform


Aktualisiert am 27.05.2026 – 15:34 UhrLesedauer: 5 Min.

Bauministerin Verena Hubertz (SPD)Vergrößern des Bildes

Bauministerin Verena Hubertz (Archivbild): Die SPD-Politikerin will Bauen leichter und billiger machen. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)

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Die Regierung will mit einem umfassenden Gesetzesentwurf für mehr Wohnraum sorgen. Eine geplante Regel aber ist nach Kritik aus dem Entwurf verschwunden.

Als „Resultat der vergangenen Krisenjahre“ bezeichnete Bauministerin Verena Hubertz die deutlich gesunkene Zahl von neu gebauten Wohnungen im vergangenen Jahr: Nur rund 207.000 Wohnungen wurden fertiggestellt, rund 18 Prozent weniger als im Vorjahr. Als ein wichtiges Instrument, um die Zahlen „wieder nach oben zu bringen“, sieht die SPD-Politikerin das an diesem Mittwoch im Kabinett verabschiedete Update zum Baugesetzbuch.

Der Gesetzesentwurf, den Hubertz bei einer Pressekonferenz im Bauministerium vorstellte, sieht eine Vielzahl von Regelungen vor, die das Bauen in Deutschland beschleunigen und einfacher machen sollen. Was geplant ist, welche umstrittene Regel aus dem Entwurf gestrichen worden ist und welche Kritik es daran gibt, lesen Sie im Folgenden:

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

  • Vorrang für Wohnungsbau: „Wir machen den Wohnungsbau jetzt zum überragenden öffentlichen Interesse“, sagte Hubertz. In Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt kann der Wohnungsbau künftig gegenüber anderen Vorhaben – etwa dem Bau von Gewerbe oder dem Denkmalschutz – prioritär behandelt werden. Die Standards würden aber „nicht gesenkt“, versicherte sie.
  • Verkürzte Umweltprüfungen: Die Umweltprüfung soll künftig in deutlich weniger Fällen und – nicht wie bisher – schon während der Erstellung des Bebauungsplans, sondern erst später im Zulassungsverfahren durchgeführt werden.
  • Kürzere Beteiligungsverfahren: In der Novelle werden auch die Anforderungen an ein Beteiligungsverfahren gesenkt: Es findet künftig ausschließlich digital statt, kann einstufig durchgeführt werden und es gelten kürzere Fristen. Die Kommunen sollen die Bürger mit einer Ampel über den Stand des Verfahrens informieren. Das schaffe „Transparenz“ und sei „ein Ansporn für die Kommunen, bei der Planung schneller zu werden“, so Hubertz.
  • Kampf gegen Schrottimmobilien: „Viele Kommunen können heute nur zuschauen, während die Immobilien vor ihren Augen verfallen“, so Hubertz. Kommunen sollen deswegen mehr rechtliche Handhabe gegen Eigentümer bekommen, die ihre Immobilien verfallen lassen. So wird das Vorkaufsrecht erleichtert, und die Kommunen können künftig den Eigentümer einfacher zur Beseitigung baulicher Mängel verpflichten. In extremen Fällen sollen die Kommunen auch enteignen dürfen.
  • Lockerere Regeln für Feuerwehrwachen: Bislang dürfen Gebäude von Feuerwehren und Rettungsdiensten nur in Ausnahmefällen außerhalb von Siedlungsgebieten gebaut werden. Dort aber sind oft die Grundstücke zu klein, sodass Wachen nur schwer ausgebaut werden können. Deswegen will das Ministerium diese Regel nun lockern.
  • Mehr Grün gegen Hitzewellen: Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Kommunen mehr Grünflächen im Stadtgebiet schaffen können. Um sich besser gegen Überflutungsschäden bei Starkregen wappnen zu können, sollen zudem mehr „natürliche Auffangflächen“ möglich sein.
  • Neuer Status für Musikclubs: Musikclubs sollen künftig im Baurecht als Kulturorte gelten und nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ wie Spielhallen, Wettbüros oder Sexkinos. Damit können die Clubs künftig ausnahmsweise auch in bestimmten Wohngebieten betrieben werden – allerdings mit den üblichen Auflagen wie Lärmschutz oder Ähnliches.

Was ist nicht mehr im Entwurf?

Ein Passus des Gesetzentwurfes hatte im Vorhinein für Aufregung gesorgt: Das Bauministerium hatte geplant, den Kommunen ein Vorkaufsrecht gegenüber Personen einzuräumen, die dem extremistischen Spektrum oder der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. Den Plänen zufolge sollte dafür der Verfassungsschutz eingebunden werden. Vor allem aus der AfD kam Kritik an dem Vorhaben. Im Kabinettsentwurf ist diese Idee nun nicht mehr enthalten.

„Wir haben, wie mit jedem Gesetz, eine Ressortabstimmung und aus dem Ressortkreis kamen nochmal vielfältige Einwände gegen das Vorkaufsrecht beim Extremismus“, sagte Hubertz auf Nachfrage. Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte dazu: „Das hätte das Baugesetzbuch mit fachfremden Fragen aufgeladen, die dort systematisch nicht hingehören.“ Sylvia Rietenberg, stadtentwicklungspolitische Berichterstatterin der Grünen-Fraktion, bewertete das hingegen als ein „fatales Zeichen an die Kommunen“.

imago images 0845612131Vergrößern des Bildes
Jan-Marco Luczak: „Das hätte das Baugesetzbuch mit fachfremden Fragen aufgeladen.“ (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

So begründet die Bauministerin den Gesetzesentwurf

Die Zahl der gebauten Wohnungen im vergangenen Jahr sei „nicht gut“ gewesen, gab Hubertz am Mittwoch bei der Pressekonferenz zu. Zwar gebe es leichte Aufwärtsbewegungen etwa in der Zahl der Baugenehmigungen, allerdings drohe die Krise um den Iran-Krieg diesen leichten Aufwärtstrend wieder zunichte zu machen. „Angesichts dieser Lage dürfen wir nicht und werden wir nicht in Schockstarre verfallen“, sagte Hubertz. Das Baugesetzbuch sei der Rahmen dafür, was und wo gebaut werde, was möglich sei und was auch nicht, so Hubertz.

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