Supermärkte auf dem Land
Schleswig-Holstein erlaubt sonntags Einkaufen ohne Personal
08.05.2026 – 17:17 UhrLesedauer: 2 Min.
In kleinen Orten in Schleswig-Holstein öffnen bald Supermärkte ohne Personal auch sonntags. Was das für den Einkauf bedeutet und wer davon ausgeschlossen bleibt.
Künftig ist in Schleswig-Holstein auf dem Land sonn- und feiertags der Einkauf in Kleinstsupermärkten ohne Personal möglich. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen beschloss der Landtag eine Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten. FDP und SSW enthielten sich, die SPD lehnte die Gesetzesnovelle ab. Voraussichtlich Anfang Juni soll das Gesetz in Kraft treten.
„Wir wollen den ländlichen Raum stärken“, sagte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU). Die Erlaubnis zum Öffnen bleibe aber die Ausnahme. Es müsse auch weiterhin einen Unterschied zwischen dem Sonn- oder Feiertag und einem Werktag geben.
Bislang war es nur in Tourismusorten an bestimmten Sonntagen dank Bäderregelung möglich, Brot, Milch oder andere Dinge einzukaufen. „Das hektische Einkaufen samstagabends, die Frage, was montags auf dem Frühstückstisch landet, hat auf dem Lande dann ein Ende“, sagte Madsen.
Künftig dürfen personallose Supermärkte in Gemeinden bis 2.500 Einwohnern ganzjährig an Sonn- und Feiertagen öffnen. Sie dürfen über maximal 350 Quadratmeter Verkaufsfläche verfügen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gibt es inzwischen 15 solcher Supermärkte. Auch Markttreffs können laut Ministerium potenziell von der Regelung profitieren.
Sonntags öffnen dürfen künftig landesweit auch Hofläden, wenn sie nahezu nur eigene landwirtschaftliche Erzeugnisse (90 Prozent) anbieten. In Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern gilt diese Einschränkung des Sortiments nicht.
Der Handelsverband Nord begrüßte die geplante Reform. Angesichts notwendiger Investitionen, um einen Laden auch ohne Personal betreiben zu können, sei der Sonntag als Öffnungszeit unabdingbar.
Die Gewerkschaft Verdi kritisierte die Gesetzesreform. „Die Sonntagsöffnung personalloser Supermärkte ist nur ein weiteres Einfallstor zur Aufweichung des verfassungsmäßigen Sonn- und Feiertagsschutzes und zugleich ein Schritt zur Vernichtung von Arbeitsplätzen im Handel“, sagte Fachbereichsleiter Bert Stach. „Wir werden rechtliche Schritte prüfen.“ Dazu zähle auch die Frage, ob die sogenannte Bäderregelung aufgrund der geänderten Rechtsgrundlage nun angefochten werden könne.
Von der Bäderregelung profitieren in der Urlaubssaison Geschäfte in ausgewählten touristisch geprägten Orten auf den Inseln sowie beispielsweise Malente, Plön und Eckernförde. Insgesamt fallen 95 Städte und Gemeinden unter diese Regelung. Dort dürfen Geschäfte vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden innerhalb eines Zeitkorridors von 11.00 bis 19.00 Uhr öffnen.
Für Helgoland gilt eine Sonderregelung: Dort können Verkaufsstellen vom 15. Dezember bis 31. Oktober an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein.











