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Home » Christian Ulmen scheitert gegen „Spiegel“ vor Landgericht
Deutschland

Christian Ulmen scheitert gegen „Spiegel“ vor Landgericht

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 8, 2026
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Christian Ulmen scheitert gegen „Spiegel“ vor Landgericht

Verfahren gegen den „Spiegel“

Christian Ulmen verliert vor dem Landgericht Hamburg


08.05.2026 – 14:35 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Christian Ulmen (Archivbild): Das Gericht weist seinen Antrag größtenteils zurück. (Quelle: Hannes Magerstaedt/Getty Images)

Schauspieler Christian Ulmen wollte zentrale Passagen einer „Spiegel“-Berichterstattung untersagen lassen. Das Landgericht Hamburg gab ihm nur in einem Punkt recht.

Schauspieler Christian Ulmen ist vor dem Landgericht Hamburg mit einem Antrag gegen den „Spiegel“-Verlag weitgehend gescheitert. Wie die Pressekammer mitteilte, wurde sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in vier von fünf Punkten zurückgewiesen. In einem Punkt gab das Gericht Ulmen recht.

Hintergrund ist eine „Spiegel“-Berichterstattung über schwere Vorwürfe von Ulmens früherer Ehefrau Collien Fernandes. Das Magazin hatte im März in der Printausgabe unter der Überschrift „Entblößt im Netz“ und online unter der Überschrift „Strafanzeige gegen Christian Ulmen – ‚Du hast mich virtuell vergewaltigt‘“ berichtet.

Fernandes wirft Ulmen unter anderem vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber mit zahlreichen Männern kommuniziert zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ulmen wollte dem „Spiegel“ mehrere Passagen der Berichterstattung untersagen lassen. Nach Angaben des Landgerichts ging es dabei unter anderem um den Verdacht, er habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau hergestellt oder verbreitet. Außerdem wandte sich Ulmen gegen Passagen zu mutmaßlichen körperlichen Übergriffen, Körperverletzungen und dem Verdacht, er habe Fernandes schwer bedroht. Auch ein Vorfall auf Mallorca im Januar 2023 war Gegenstand des Verfahrens.

Das Landgericht hält die angegriffenen Äußerungen in den zentralen Punkten jedoch für äußerungsrechtlich zulässig. Beim Deepfake-Komplex stellte die Pressekammer klar: Der Verdacht, Ulmen habe entsprechende Videos selbst hergestellt, werde durch die Berichterstattung nicht erweckt. Der Verdacht, er habe fremde Deepfake-Videos verbreitet, entstehe zwar aus dem Gesamtzusammenhang des Beitrags – dafür liege nach Ansicht des Gerichts aber der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vor.

Auch weitere Vorwürfe durfte der „Spiegel“ nach Auffassung der Kammer im Rahmen zulässiger Verdachtsberichterstattung aufgreifen. Das gilt laut Gericht sowohl für den Verdacht körperlicher Übergriffe, Körperverletzungen und schwerer Bedrohung als auch für den gesondert beanstandeten Verdacht, Ulmen habe Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca körperlich misshandelt oder gewaltsam am Verlassen der gemeinsamen Wohnung gehindert. Ebenfalls ohne Erfolg blieb Ulmens Antrag gegen die Wiedergabe bestimmter Äußerungen aus einer E-Mail an seinen Strafverteidiger.

Recht bekam Ulmen nur bei einer Passage zu einem Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026. Nach Ansicht des Landgerichts konnte bei Lesern der Eindruck entstehen, Ulmen sei persönlich geladen gewesen und nicht erschienen. Das habe der „Spiegel“ nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass es sich um eine presserechtliche Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz handelt – nicht um eine strafrechtliche Bewertung der Vorwürfe.

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