Frag t-online
Bekommt man auch Mütterrente für verstorbene Kinder?
08.05.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die sogenannte Mütterrente.
Eine t-online-Leserin fragt sich allerdings, ob sich dann auch ihre Rente erhöht. Denn ihr Kind ist früh gestorben. Sie schreibt: „Werden bei der Mütterrente auch Kindererziehungszeiten für ein mit zwei Jahren verstorbenes Kind anerkannt?“
Die gute Nachricht lautet: Ja, auch wenn ein Kind nicht mehr lebt, erkennt der Staat die Erziehungsleistung bei der gesetzlichen Rente an. Allerdings nur für den Zeitraum, in dem das Kind auf der Welt war. Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt es so: „Endet die Erziehung eines Kindes, beispielsweise durch Tod, kann die Erziehungszeit nur bis zu diesem Zeitpunkt anerkannt werden. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Folgemonat der Geburt des Kindes und endet mit dem Todestag.“
Ein Beispiel: Angenommen, Sie haben im April 1990 eine Tochter zur Welt gebracht, die leider am 20. Juli 1992 stirbt. Dann erkennt die Rentenversicherung 26 Monate und 20 Tage als Kindererziehungszeiten an beziehungsweise zwei Jahre und knapp drei Monate. – vom 1. Mai 1990 bis 20. Juli 1992.









