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Home » Politiker-Todeslisten im Darknet? Anklage in Düsseldorf
Politik

Politiker-Todeslisten im Darknet? Anklage in Düsseldorf

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 1, 2026
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Politiker-Todeslisten im Darknet? Anklage in Düsseldorf

Bundesanwaltschaft

Politiker-Todeslisten im Darknet? Anklage in Düsseldorf

Aktualisiert am 01.04.2026 – 15:23 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Beschuldigte soll im Darknet eine Plattform betrieben haben. (Symbolbild) (Quelle: Nicolas Armer/dpa/dpa-bilder)

Selbstverfasste Todesurteile und Krypto-Spenden als Kopfgeld: Ein Mann soll zu schwerer Gewalt gegen Politikerinnen und Politiker aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft bringt den Fall zu Gericht.

Die Bundesanwaltschaft hat in Düsseldorf Anklage gegen einen Mann erhoben, der im Darknet zu Anschlägen auf bekannte Politikerinnen und Politiker aufgerufen und Spenden für mögliches Kopfgeld gesammelt haben soll. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft dem Deutsch-Polen laut Mitteilung Terrorismus-Finanzierung und die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor.

Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) und der Bundespolizei hatten den Verdächtigen im November in Dortmund festnehmen lassen. Er kam auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof in Untersuchungshaft.

Der Mann habe mindestens seit Mai vergangenen Jahres zu Attentaten auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen, wie es in der Mitteilung weiter hieß. Hierzu habe er eine anonyme Plattform betrieben. Darauf: Namenslisten sowie von ihm selbst ausgesprochene Todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entscheidet jetzt, ob und wann es dort zu einem Prozess kommt.

Im Darknet können Webseiten nicht über übliche Suchmaschinen oder Browser, sondern nur mit Hilfe von Anonymisierungs-Netzwerken abgerufen werden. Die Kommunikation wird verschlüsselt, Urheber und Konsumenten wollen meist anonym bleiben. Die Inhalte haben häufig einen kriminellen Hintergrund.

In diesem verborgenen Teil des Internets soll der Angeklagte die anonyme Plattform betrieben haben. Sie enthielt den Vorwürfen zufolge auch weitere Informationen mit sensiblen personenbezogenen Daten potenzieller Opfer. Der Deutsch-Pole soll zudem Spenden in Form von Kryptowährung eingefordert haben, die als Kopfgeld für die Tötungen ausgelobt werden sollten, so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft. Mit dem Aufruf zu Anschlägen habe er die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland destabilisieren wollen.

Laut einem früheren „Spiegel“-Bericht standen auf der Todesliste mehr als 20 Namen – darunter der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) und frühere Bundesminister. Ermittler hätten zudem „Strafakten“ und „Todesurteile“ gegen Richter und Staatsanwälte sowie rechtsextreme, rassistische und verschwörungsideologische Inhalte gefunden.

Die Ermittler rechneten den Mann dem rechtsextremen Reichsbürger-Milieu zu. Nach früheren Berichten der „Tagesschau“ war er den Sicherheitsbehörden seit 2020 bekannt, weil er durch Widerstandshandlungen bei Corona-Protesten aufgefallen war. Der Hinweis auf die Aktivitäten des Mannes im Darknet kam demnach offenbar vom Bundesamt für Verfassungsschutz.

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