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Home » Stromanbieter erhöht den Abschlag: Was zulässig ist
Wirtschaft

Stromanbieter erhöht den Abschlag: Was zulässig ist

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 1, 2026
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Stromanbieter erhöht den Abschlag: Was zulässig ist

Frag t-online

Preiserhöhung beim Strom: So sollten Sie reagieren


01.04.2026 – 07:35 UhrLesedauer: 2 Min.

Rentnerpaar stellt Rechnungen an (Symbolbild): Die gesetzliche Rente steht vor einer Belastungsprobe.Vergrößern des Bildes

Rentnerpaar stellt Rechnungen an (Symbolbild): Was kann man tun, wenn die Stromrechnung plötzlich steigt? (Quelle: Ridofranz/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Stromrechnung.

Die meisten Menschen setzen sich eher selten mit ihrer Strom- und Gasrechnung auseinander. Ist der Stromvertrag einmal abgeschlossen, lassen ihn viele Verbraucherinnen und Verbraucher jahrelang weiterlaufen, ohne allzu genau hinzusehen.

Eine t-online-Leserin hat nach zwei Jahren von ihrem Stromanbieter eine Erhöhung bekommen; ihr monatlicher Abschlag würde sich dadurch um 20 Euro erhöhen. Sie fragt nun: „Komme ich aus meinem Vertrag?“

Das Sonderkündigungsrecht gilt aber nur, wenn es sich um eine „echte“ Preiserhöhung handelt. Das heißt, wenn der Anbieter mitgeteilt hat, dass der Arbeits- oder Grundpreis angepasst wird. Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) ausgewiesen, der Grundpreis in Euro pro Monat. Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie für den Verbrauch bezahlen. Der Grundpreis deckt die laufenden Kosten des Anbieters, zum Beispiel Messstellenablesen sowie Verwaltungskosten.

Es könnte aber auch sein, dass sich nur der monatliche Abschlag geändert hat, nicht aber der Arbeits- oder Grundpreis. Das kann passieren, wenn Sie zum Beispiel nach der letzten Jahresabschlussrechnung eine Nachzahlung leisten mussten – der tatsächliche Verbrauch also höher lag als das, was Sie monatlich durch die Vorauszahlung („Abschlag“) gezahlt haben. Der Stromanbieter passt den Abschlag an, damit Sie im kommenden Jahr keine Nachzahlung leisten müssen. Einer solchen Anpassung müssen Sie aber zustimmen; eine einseitige Erhöhung durch den Anbieter ist nicht zulässig, und Kunden haben das Recht, zu widersprechen.

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