„Sagenhafter Wert“
4,75 Promille – Frau legt Messgerät lahm
Aktualisiert am 27.03.2026 – 15:10 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Frau fährt mit dem Auto zu einem Vorstellungsgespräch. Vor Ort fällt auf, dass sie sehr stark alkoholisiert ist. Jetzt entschied ein Gericht über den Fall.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat am Donnerstag eine 45-jährige Frau wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie war im September 2024 mit über vier Promille mit dem Auto zu einem Vorstellungsgespräch gefahren. Das teilte der Pressesprecher des Gerichts, Frank Straube, t-online mit. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.
Laut dem Bericht hatte sich die Frau auf eine Stelle als Putzkraft in einer Seniorenresidenz in Dessau beworben. Sie sei dort mit dem Auto vom etwa 14 Kilometer entfernten Raguhn-Jeßnitz hingefahren, hieß es weiter. Dort sei der Personalchefin ein starker Alkoholgeruch aufgefallen, erklärte der Gerichtssprecher Frank Straube t-online. Daraufhin habe sie die Polizei verständigt.
„Bei einem ersten Atemalkoholtest zeigte das Messgerät einen sagenhaften Wert von 4,75 Promille an. Bei einem zweiten Test konnte das Gerät den Wert dann schon gar nicht mehr erfassen“, führte er aus. Wie „Bild“ berichtete, erklärte Polizeikommissar Robert K. im Zeugenstand, das Gerät habe bei der Messung drei Pfeile angezeigt.
„So etwas habe ich noch nicht erlebt“, so K. weiter. Nach eigenen Aussagen habe die 45-Jährige bei der Kontrolle angegeben, am Vorabend drei Bier getrunken zu haben, erinnerte sich seine Kollegin Leonie B. laut dem Bericht vor Gericht.
Etwa 80 Minuten nach den ersten beiden Messungen sei dann eine Blutentnahme gemacht worden, erklärte Sprecher Frank Straube vom Landgericht t-online. Der Wert habe zu diesem Zeitpunkt bei 3,76 Promille gelegen. „Das ist wirklich exorbitant hoch“, so der Sprecher.
Im Rahmen einer ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Bitterfeld sei die Frau dennoch freigesprochen worden. „Der Richter hat entschieden, dass die Frau aufgrund der hohen Blutalkoholkonzentration schuldunfähig war.“ Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin Berufung eingelegt.
Bei der neuen Verhandlung habe die Richterin nun entschieden, dass die Frau zwar vermindert, aber dennoch schuldfähig ist. „Sie wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen über 15 Euro, also insgesamt 750 Euro verurteilt. Daneben wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist angeordnet“, so Straube. Das heißt, die 45-Jährige dürfe erst in sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. „Höchstwahrscheinlich muss sie sich dann auch einer MPU unterziehen“, erklärte der Sprecher abschließend.










