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Home » Hamas-Waffenlager in Europa: Haftstrafen für vier Mitglieder
Politik

Hamas-Waffenlager in Europa: Haftstrafen für vier Mitglieder

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 26, 2026
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Hamas-Waffenlager in Europa: Haftstrafen für vier Mitglieder

Terror-Prozess

Hamas-Waffenlager in Europa: Haftstrafen für vier Mitglieder

Aktualisiert am 25.03.2026 – 14:45 UhrLesedauer: 3 Min.

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Laut Anklage sollen die 36- bis 58-Jährigen als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots in mehreren europäischen Staaten zuständig gewesen sein, die für Anschläge genutzt werden sollten. (Archivbild) (Quelle: Fabrizio Bensch/Reuters Pool/dpa/dpa-bilder)

Die Terrormiliz Hamas soll Anschläge in Europa planen und dafür Waffendepots angelegt haben. Deswegen Angeklagte bestreiten in Berlin, damit etwas zu tun zu haben. Das Gericht glaubt ihnen nicht.

Ohne Regung verfolgen die vier Männer hinter Sicherheitsglas das Urteil des Kammergerichts Berlin: Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Hamas werden sie zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts waren sie als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der Hamas in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten.

Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich „zur sicheren Überzeugung des Senats“ bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch. Der Staatsschutzsenat sprach die im Libanon gebürtigen 36- bis 58-jährigen Angeklagten der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung für schuldig.

Als erstes Oberlandesgericht in Deutschland habe sich das Berliner Gericht mit der Frage befasst, ob es sich bei der Hamas auch nach deutschem Strafrecht um eine terroristische Vereinigung handelt, erklärte Husch. Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn zeigten die Richter keine Zweifel daran.

Bei der Hamas handele es sich um eine „hochgefährliche terroristische Organisation“, die den Staat Israel vernichten wolle und dazu auf militärische Mittel zurückgreife. Dazu gehörten auch Anschläge auf israelische und jüdische Einrichtungen in Europa. Es seien Vorbereitungen dafür getroffen worden, so Richterin Husch. Dafür habe die Terrororganisation bereits vor längerer Zeit Waffendepots in Europa angelegt. Nach Überzeugung des Gerichts bediente sich die Hamas dabei Personen mit Aufenthaltsstatus, die „besonders linientreu und verlässlich“ seien.

Laut Urteil waren die Angeklagten in unterschiedliche Beteiligung für die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark zuständig. Die Männer hätten dabei ein „extrem hohes konspiratives Vorgehen“ an den Tag gelegt.

Die Bundesanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben kurze Zeit nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel vom Bundesamt für Verfassungsschutz einen Hinweis erhalten zu einer „konspirativen waffenbezogenen Operation der Hamas in Deutschland“. Daraufhin wurden verdeckte Ermittlungen aufgenommen. Diese führten zur Festnahme der vier nicht vorbestraften Beschuldigten im Dezember 2023 – einer von ihnen in den Niederlanden. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft.

Das Bundeskriminalamt habe aussagekräftige Ermittlungen angestellt, hieß es nun bei der Urteilsverkündung. Richterin Husch verwies unter anderem auf ausgewertete Geodaten, Kommunikation und Zeugenaussagen. In einem Depot in Bulgarien, das der Hauptangeklagte im Frühjahr 2019 angelegt haben soll, wurden mehrere Schusswaffen und Munition sichergestellt, darunter ein Sturmgewehr Kalaschnikow.

Zwischen Juni und Dezember 2023 sollen sich die vier Männer in wechselnder Besetzung von Berlin aus mehrfach im Südwesten Polens auf die Suche nach einem Depot gemacht haben. Die jeweils stundenlangen Aktionen mit Schaufel und Stöcken blieben erfolglos – und fanden ein abruptes Ende mit der Festnahme der Männer. Bis heute ist ungeklärt, ob es das Depot wirklich gab. Unklar ist auch, wie konkret Anschlagspäne gewesen sein könnten.

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