Scalable Capital weist die Kritik zurück. Kunden könnten selbst entscheiden, welches Modell sie wählen. Zudem sei der Begriff „Tagesgeld“ nicht gesetzlich definiert. Darauf verweist auch die Finanzaufsicht Bafin.
Rechtlich ist das Angebot also zulässig. Die entscheidende Frage bleibt jedoch: Ist es für Verbraucher transparent genug?
Für Sie bedeutet das: Lassen Sie sich nicht allein vom Namen eines Produkts leiten. Prüfen Sie genau, wie Ihr Geld angelegt wird. Wird es als Einlage bei einer Bank geführt oder in Fonds investiert? Gerade bei Geldmarktfonds oder Geldmarkt-ETFs gilt: Sie sind keine klassischen Spareinlagen. Statt Einlagensicherung greift hier das Fondsrecht. Das schützt Sie vor einer Bankenpleite, nicht aber vor Wertverlusten.
Verbraucherschützer raten daher, die Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig zu lesen. Denn Werbung kann den Eindruck von Sicherheit vermitteln, die so nicht vollständig gegeben ist. Am Ende gilt: Tagesgeld kann sicher sein, muss es aber nicht. Entscheidend ist, was wirklich dahintersteckt.










