Rentenanspruch früher nutzen
Altersrente ohne Abschläge für Schwerbehinderte
Aktualisiert am 24.03.2026 – 09:50 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer schwerbehindert ist, hat es im Job mitunter nicht leicht. Sie können aber verschiedene Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
Mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Damit sie Nachteile im Beruf möglichst ausgleichen können, unterstützt sie die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen.
Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung:
Mit medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung soll verhindert werden, dass eine Behinderung oder eine Krankheit zur dauerhaften Erwerbsminderung führt. Ob die Leistungen im Einzelfall helfen können, prüft die Rentenversicherung auf Antrag.
Wer wegen einer Behinderung oder einer Krankheit nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Diese kann – abhängig vom Grad der Erwerbsminderung – als teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden. Dabei gilt:
Auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren ist eine Option. Sie ermöglicht es, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen zu können.











