Mann verurteilt
Härtere Strafe, weil Ausländer: Gericht greift ein
21.03.2026 – 07:47 UhrLesedauer: 1 Min.
„Gastrecht missbraucht“: Ein Siegburger Richter begründete ein härteres Urteil mit der Ausländereigenschaft des Täters. Das OLG Köln hat dazu eine klare Meinung.
Ein Richter am Amtsgericht Siegburg (Rhein-Sieg-Kreis) hat bei der Bemessung der Strafe gegen einen wegen Diebstahls verurteilten Mann die Grenze des Zulässigen überschritten – und muss den Fall neu verhandeln. Das Oberlandesgericht Köln hob das Urteil als Revisionsinstanz auf, wie der „Lawblog“ zunächst berichtet hatte.
Der Angeklagte, ein an Schizophrenie erkrankter Ausländer, hatte die Tat gestanden. Das Amtsgericht Siegburg verurteilte ihn deshalb zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.
Doch der Richter ließ es dabei nicht bewenden: Die Strafe fiel nach seinen eigenen Worten ausdrücklich strenger aus, weil der Mann in Deutschland sein „Gastrecht missbraucht“ habe: Schließlich lebe er hier und beziehe „mutmaßlich“ Sozialleistungen.
Das OLG Köln sah das anders. Im deutschen Strafrecht existiert keine gesteigerte Gesetzestreupflicht für Ausländer. Die bloße Ausländereigenschaft dürfe eine Strafe schlicht nicht verschärfen.
Bemerkenswert: In die umgekehrte Richtung ist eine ausländerrechtliche Komponente bei der Strafzumessung durchaus anerkannt, heißt es im „Lawblog“. So können Gerichte mildernd berücksichtigen, wenn ein Angeklagter mit deutschen Sitten und Gebräuchen noch nicht hinreichend vertraut ist. Der Fall muss nun vor dem Amtsgericht Siegburg neu verhandelt werden.










