Brutaler Raubüberfall
Kölner Polizei erhält Hinweise nach „Aktenzeichen XY“
19.03.2026 – 12:10 UhrLesedauer: 3 Min.
In der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ wird ein Fall aus Köln vorgestellt. Die Polizei hofft nun auf Hinweise zu dem brutalen Raubüberfall im Stadtteil Brück.
Es ist ein besonders brutaler Raubüberfall, der sich am 20. Oktober 2023 am Brücker Mauspfad im Kölner Osten ereignet. Zwei Männer geben sich als Polizisten aus, brechen gegen 21.50 Uhr die Tür zur Wohnung eines 44-Jährigen auf, der zu diesem Zeitpunkt krank auf dem Sofa liegt. Da einer der Männer ein T-Shirt mit Polizei-Aufdruck trägt, geht das Opfer zunächst davon aus, dass es sich um echte Beamte handelt.
Die Männer fesseln den 44-Jährigen mit Kabelbindern, durchsuchen seine Wohnung und fragen ihn nach Bargeld und Drogen. Dann schlagen die mit einer Schusswaffe bewaffneten Räuber mit der Pistole brutal auf ihr gefesseltes Opfer ein, brechen ihm den Kiefer, das Jochbein und eine Augenhöhle. Mehrere Operationen werden nötig sein, um die Verletzungen zu behandeln, auch erledigt das Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung. Nach etwa 30 Minuten fliehen die Täter mit Bargeld und einer hochwertigen Uhr.
Auf Anfrage der Kölner Lokalredaktion von t-online sagte ein Sprecher der Polizei, dass im Zuge der ZDF-Sendung einige Hinweise bei den Beamten eingegangen seien. Die Anzahl bewege sich allerdings noch im einstelligen Bereich. „Wir hoffen, dass in den nächsten Tagen noch Hinweise dazu kommen“, so der Sprecher.
Ob unter den bereits eingegangenen Informationen eine heiße Spur ist, die zu den Tätern führen könnte, ist derzeit noch unklar. Die Kriminalpolizisten sind derzeit mit der Prüfung der Hinweise beschäftigt, weitere Angaben können laut dem Sprecher zu diesem Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
Einer der Täter war groß, hatte blondes Haar und trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck „POLIZEI“. Er soll mit einem Akzent gesprochen haben und möglicherweise aus Albanien stammen. Sein Komplize nannte ihn „Brudi“ – außerdem könnte der Mann ein Muslim sein, da er seinen Mittäter dazu aufforderte, nicht auf einen Gebetsteppich des Opfers zu treten.









