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Home » Auszahlung an Eltern bald ohne Antrag
Wirtschaft

Auszahlung an Eltern bald ohne Antrag

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 18, 2026
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Auszahlung an Eltern bald ohne Antrag

Erleichterung für viele Eltern

Kabinett beschließt: Kindergeld bald ohne Antrag

Von afp, dpa-afx, t-online, mab

18.03.2026 – 19:19 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Zumindest in einfachen Fällen: Für das Kindergeld müssen Eltern künftig keinen Antrag mehr stellen. (Quelle: Elisa Schu/dpa/dpa-bilder)

Das Kindergeld soll künftig ausgezahlt werden, ohne dass die Eltern es beantragen müssen. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem bürokratische Hürden für viele Familien abgebaut werden sollen.

Viele Familien mit kleinen Kindern sollen das Kindergeld bald ohne Antrag automatisch ausgezahlt bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung in Berlin auf den Weg gebracht. Allerdings soll diese Erleichterung zunächst nur für einfache Fälle gelten. Das Finanzministerium rechnet damit, dass dadurch 300.000 Anträge wegfallen werden.

„Wir wollen einen modernen Staat, der für die Menschen da ist. Auf dem Weg dahin sind wir heute wieder einen Schritt weitergekommen“, sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Wir wollen, dass Eltern in der aufregenden Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen.“

Das Kindergeld beträgt aktuell 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig vom Einkommen. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. Das neue Verfahren ohne Antrag soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen: In einer ersten Stufe, die voraussichtlich im März 2027 startet, sollen alle Eltern, die bereits ein älteres Kind haben, das Kindergeld automatisch erhalten.

Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch Eltern, die ihr erstes Kind bekommen, auf den Antrag verzichten. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Außerdem müssen die Behörden die IBAN kennen. Bereits heute kann sie entweder über die Bank oder über das Steuerportal Elster gemeldet werden.

In komplizierteren Fällen des Kindergelds bleibt es vorerst beim Antrag. Das gilt beispielsweise für Eltern mit einem ersten Kind, die Bürgergeld beziehen. Das Gleiche gilt für Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie erhalten laut Angaben des Finanzministeriums weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse, das über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Diesen müssen sie dann selbst ergänzen und abschicken.

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