Chihuahua-Halter muss 1.500 Euro zahlen
Kleine Hunde, hoher Schaden: Was Hundehalter wissen müssen
09.03.2026 – 13:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Hundehalter haften für jeden Schaden ihres Tieres. In vielen Bundesländern gilt für die Besitzer deshalb eine Versicherungspflicht. Aus gutem Grund, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Kleiner Hund, großer Schaden: Ein unangeleinter Chihuahua hat im Hofgarten im bayerischen Ansbach eine Frau zu Fall gebracht. Das Tier rannte im öffentlichen Park auf die Frau zu, die aus Angst einige Schritte zurückwich, stürzte und sich an Schulter und Hand verletzte. Hat die Frau mit ihrer Panik vor dem gut 20 Zentimeter hohen Hund übertrieben? Das Oberlandesgericht Nürnberg sagt: Nein.
Die Reaktion der Frau wertete das Gericht als verständliche Schutzreaktion, selbst wenn der kleine Hund freundlich und mit dem Schwanz wedelnd auf sie zugelaufen war und „nur spielen wollte“. Die Frau habe dieses Verhalten nicht sicher als nicht aggressiv einschätzen können, befand das Gericht. Der Hundehalter, der gegen die Anleinpflicht im Park verstoßen hatte, muss deshalb den vollen Schaden ersetzen und der Frau 1.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der Fall zeigt: Schon das Malheur eines kleinen Hundes kann schmerzhafte finanzielle Folgen haben. Selbst für kleine Vierbeiner lohnt sich entsprechend der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.
„Verursacht ein Hund Schäden, haftet der Besitzer“, sagt Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dabei ist es unerheblich, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Entsprechend sei der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ein Muss, bekräftigt Follmann. „Anders als bei Katzen, Kaninchen oder anderen Kleintieren greift die normale Privathaftpflichtversicherung hier nicht.“
Die entsprechende Versicherung gibt es teils bereits ab 30 Euro im Jahr. Achten sollten Hundehalter laut Verbraucherzentrale beim Abschluss auf folgende Punkte:
Hundebesitzer haben es nicht leicht: Jedes Bundesland hat sein eigenes Hundegesetz. Einige Bundesländer verlangen von Hundehaltern eine Versicherung für ihren Vierbeiner. Andere Länder setzen indes auf Freiwilligkeit. In einigen Bundesländern gilt die Pflicht indes nur für „gefährliche Hunde“, sogenannte Listenhunde. Doch welche Rasse als „gefährlich“ gilt, ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Meist betrifft es Rassen mit auffällig aggressivem Verhalten wie Amercian Staffordshire Terrier, Pit Bull, Rottweiler, Mastiff oder Bandog. Manche Bundesländer orientieren sich an der Größe oder dem Gewicht des Hundes. Andere Länder, wie Brandenburg, nehmen einen individuellen Wesenstest als Maßstab für die Einstufung des Tieres.
Auch in Bundesländern ohne Versicherungspflicht ist ein Abschluss ratsam. Das Urteil aus Nürnberg zeigt: Auch kleine Hunde sind keineswegs harmlos, wenn es um Schäden geht.











