Sind folgende Veränderungen eines Arzneimittels erkennbar, fragen Sie Ihren Apotheker um Rat:
Medikamente können sich allerdings auch ohne sichtbare Anzeichen verändern. Nach Ablauf des Verfallsdatums sollten Sie sie deshalb grundsätzlich nicht mehr verwenden.
Enthält der Beipackzettel keine gesonderten Hinweise zur Entsorgung, können Sie Altarzneimittel in den Hausmüll werfen. Das Bundesgesundheitsministerium weist explizit darauf hin, dass dies „ein sicherer Entsorgungsweg“ ist, weil der Hausmüll zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt wird, bevor er in Deponien gelagert wird.
Wer unsicher ist, wie ein Medikament entsorgt werden sollte, kann sich auch an Apotheken wenden. Sie bieten häufig eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln an – rechtlich verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Das ist bei der Entsorgung noch zu beachten:
Manche Städte und Gemeinden bieten zur Entsorgung auch spezielle Möglichkeiten wie etwa „Medi-Tonnen“, Schadstoffsammelstellen oder Schadstoffmobile an.











